Wichtige Informationen zur Falschbeschuldigung und falschen Verdächtigung bei Vergewaltigung

Strafrecht
Aussage gegen Aussage, Falschbeschuldigung, Pressemeldungen

In Deutschland ist ziemlich gut dokumentiert, wie viele tatsächliche oder versuchte Vergewaltigungen es im Jahr gibt. 2016 waren das knapp 8.000, davon zum Beispiel etwa 250 in Sachsen-Anhalt. In Sachsen waren es lediglich 108. Wie oft potenzielle Vergewaltiger falsch verdächtigt werden, erfassen die Landeskriminalämter jedoch nicht.

Das Landeskriminalamt (LKA) Bayern wollte es 2005 genauer wissen und hat die Vergewaltigungs-Fälle verfolgt, die vor Gericht landen. Auf Nachfrage des MDR antwortet die Kriminologische Forschungsgruppe am bayerischen LKA: „Als einzige einschlägige Tatsache stellen wir in unserem Bericht heraus, dass es im Zuge der polizeilichen Ermittlungen zur Aufklärung der Straftat in 7,4 Prozent der Fälle zu einer Anzeige wegen Vortäuschens einer Straftat gekommen ist; in diesen Fällen kann mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass das Sexualdelikt vorgetäuscht war.“

Falschbeschuldigungen werden kaum bestraft

Das sind also die eindeutigen Fälle, bei der es nach einer Falschbeschuldigung auch zur Anklage kam. Das passiere aber nur selten, sagt Rechtsanwalt Alexander Stevens: „Und zum anderen muss man sagen, dass die Falschbeschuldigung an und für sich ein sehr schwaches Delikt ist, das also mit keiner großen Freiheitsstrafe bedroht ist, sodass die Staatsanwaltschaften das immer sehr großzügig einstellen können. Anders als eine Vergewaltigung, die kann man gar nicht einstellen.“

Vorverurteilung: Das fällt Alexander Stevens zur #MeToo-Debatte ein. Der Anwalt für Sexualstrafrecht vertritt vor Gericht inzwischen lieber Täter als Opfer. Oder wie er sie nennt: Suggestiv-Opfer. „Wir haben zunehmend viele Fälle, in denen Frauen, junge Mädchen sich an uns wenden und sagen: Ja, wir sind vergewaltigt worden. Da fragt man natürlich nach: Wie kam es dazu?“

Teilweise werde sich dann auf Gespräche mit Freundinnen bezogen, die gesagt hätten, es handele sich um Vergewaltigung. Es seien dann Beschuldigungen im Raum, die die Opfer tatsächlich glaubten, die aber nie passiert seien.

Beim Vergewaltigungsvorwurf steht in der Regel Aussage gegen Aussage vor Gericht. Mit dem Ergebnis, dass jeder zweite Fall aus Mangel an Beweisen eingestellt werden muss.

Dunkelziffer bei Vergewaltigungen noch immer sehr hoch

Die Falschbeschuldigungs-Debatte ärgert Teresa Bücker. Sie ist Chefredakteurin von Edition F, einem Online-Magazin, das sich mit Feminismus und Gender-Themen beschäftigt. Sexuelle Gewalt lande insgesamt viel zu selten vor Gericht, findet Bücker: „Wohingegen man sagen muss, dass von den Vergewaltigungen, die jährlich allein in Deutschland geschehen, etwa 80 bis 90 Prozent überhaupt nicht zur Anzeige gebracht werden. Und würden die alle zur Anzeige gebracht werden, dann hätten wir mehrere 10.000 im Jahr.“

Zahlen aus der Dunkelfeld-Kriminalität, die auch die Polizeiforscher vom bayerischen LKA bestätigen. Die Folge: Die sieben Prozent in Bayern erwiesenen Falschbeschuldigungen würden bei den höheren Fallzahlen zusammenschrumpfen in den Bereich unter einem Prozent.

https://www.mdr.de/nachrichten/vermischtes/falsche-behauptungen-bei-vergewaltigungen-hintergrund-100.html

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