Was tun bei Strafverfahren gegen einen Angehörigen oder Partner?

Allgemein
Angehörige, Justizirrtum, Rechtsmittel, Strafverfahren, U-Haft
Handschellen | Dr. Alexander Stevens Strafverteidiger München | Anwalt für Strafrecht München | Fachanwalt für Strafrecht München

Wenn der Lebenspartner, ein Verwandter oder ein guter Freund einer Straftat beschuldigt wird, stellt sich schnell die Frage, ob oder inwieweit man als Angehöriger oder Freund helfen kann.

Im Folgenden sollen einige der häufigsten und wichtigsten Fragen von guten Freunden und Angehörigen eines Beschuldigten beantwortet werden. Sehr häufig haben Angehörige das dringende Bedürfnis, irgendetwas zu tun. Das ist menschlich gut nachvollziehbar, aber bedenken Sie: planloser Aktionismus kann Ihrem Freund oft mehr schaden als nützen! Setzen Sie sich also besser erst mit dem Anwalt Ihres Freundes in Verbindung, ehe Sie eigenmächtige „Aktionen“ planen – ein erfahrener Strafverteidiger kann sehr viel besser als Sie einschätzen welche Anstrengungen sich im Ergebnis als hilfreich, sinnlos oder gar schädlich erweisen werden.

 

Bin ich Zeuge? Kann ich eine Aussage machen? Hilft das überhaupt?

Nahen Angehörigen (Eltern, Kindern, Geschwistern, Enkeln, aber auch der Onkel oder die Schwägerin) sowie Ehegatten, Lebenspartnern und Verlobten steht ein gesetzliches Zeugnisverweigerungsrecht zu (§ 52 StPO). Damit soll vermieden werden, dass der Zeuge in einen Loyalitätskonflikt gerät.

Für enge Freunde oder selbst die unverheiratete Partnerin gilt diese Möglichkeit nicht.

Sofern die Ermittlungsbehörden nicht schon eigeninitiativ das persönliche Umfeld des Beschuldigten zur Zeugenaussage vorladen, steht es jedem frei, sich als Zeuge im Verfahren zur Verfügung zu stellen, was auch in bestimmten Fällen sinnvoll sein kann. Klar ist aber: Wenn man als Zeuge aussagt, muss es die Wahrheit sein! Vermeintlich gut gemeinte „Gefälligkeitsaussagen“ – seien es Übertreibungen oder gar Lügen – schaden in der Praxis sehr viel mehr als sie nützen! Im schlimmsten Fall drohen dem beschuldigten Freund sehr weitreichende Konsequenzen wie Untersuchungshaft (wegen vermeintlicher Zeugenbeeinflussung) oder eine deutlich schwerere Strafe im Urteil. Und auch der „gefällige Zeuge“ muss mit strafrechtlichen Konsequenzen bis hin zur Inhaftierung rechnen. Zudem ist eine einmal getätigte Aussage bei der Polizei nicht mehr aus der Welt zu schaffen.

Im Zweifel kann es also mehr Sinn ergeben, sich zunächst mit dem Anwalt des Beschuldigten in Verbindung zu setzen. Dies ist nämlich entgegen einer weitverbreiteten (falschen) Meinung durchwegs erlaubt. Der Anwalt wird regelmäßig besser beurteilen können ob Ihre Zeugenaussage für Freund hilfreich wäre oder nicht.

 

Kann ich für einen Angehörigen oder Freund einen Anwalt suchen?

Selbstverständlich kann man einem Angehörigen, Freund oder Bekannten bei der Anwaltssuche und der Auswahl des am besten geeigneten Rechtsbeistandes helfen. Dies ist insbesondere bei Inhaftierung (U-Haft) sogar dringend zu empfehlen! Denn die Strafverfolgungsbehörden leisten dem Beschuldigten bei der Anwaltssuche wenig bis gar keine Hilfe – ganz im Gegenteil: Oftmals werden einem lediglich die Gelben Seiten aus dem vergangenen Jahrzehnt hingeknallt oder Anwälte empfohlen, mit denen man seitens Polizei oder Justiz gerne „zusammenarbeitet“. So bestellen Richter selten Anwälte, die den Konflikt suchen oder dafür bekannt sind, sich für den Mandaten besonders einzusetzen. Zwar ist die Polizei gesetzlich dazu verpflichtet, den Beschuldigten bei der Verteidigersuche durch die Zurverfügungstellung allgemeiner Informationen zu unterstützen und auf bestehende anwaltliche Notdienste hinzuweisen, in der Praxis ist aber haben die Ermittler kein Interesse, dem inhaftierten Beschuldigten – den sie ja für den Täter halten – einen guten Anwalt oder gar einen Spezialisten zu empfehlen.

Gerade inhaftierte Beschuldigte werden mit der Wahl und Entscheidung nach dem richtigen Anwalt schlicht allein gelassen. Sie erhalten auch nicht die Möglichkeit im Internet nach spezialisierten Anwälten mit entsprechendem Schwerpunkt zu suchen oder telefonische Vorabgespräche zur besseren Entscheidungsgrundlage zu führen. Hier können und sollten Angehörige und Freunde helfen – denn auch bei der Arztwahl würde man nicht zu irgendwem, sondern zum Spezialisten gehen.

Was viele nicht wissen: Wenn sich der Beschuldigte in U-Haft befindet kann der Angehörige, Freund oder Bekannte einem Verteidiger jederzeit einen sogenannten Besuchsauftrag erteilen, mit dem der Anwalt bei der Staatsanwaltschaft eine Besuchserlaubnis („Sprechschein“) erhalten kann, um beim Beschuldigten vorstellig werden. Damit besteht aber noch keine Bevollmächtigung des Anwalts, den Beschuldigten anwaltlich zu vertreten. Der Beschuldigte entscheidet am Ende immer selbst ob er den von den Angehörigen oder Freunden beauftragten Anwalt dann auch offiziell als seinen Verteidiger haben will oder nicht. Entscheidend ist aber, dass es dem Beschuldigten ein persönliches und unüberwachtes Gespräch wenigstens ermöglicht eine angemessene Auswahl zu treffen, statt blind irgendeinen Namen aus dem Telefonbuch herauszupicken. Ein spezialisierter Verteidiger wird sodann alle Möglichkeiten ausschöpfen, um eine möglichst schnelle Haftentlassung zu erreichen. (Weitere Informationen zur Haftbeschwerde und mündlichen Haftprüfung hier)

Aber auch wenn sich der Beschuldigte in Freiheit befindet, kann eine Unterstützung bei der Suche einer guten Verteidigung sinnvoll sein: Denn in fast allen Fällen wird der Beschuldigte aus heiterem Himmel mit Vorwürfen konfrontiert, die bis dato nur die Polizei kennt. Nicht selten wird dieser Überraschungs- und Überrumpelungseffekt sogar bewusst ausgenutzt, so dass der Betroffene überfordert und gar nicht wirklich in der Lage ist, einen klaren Gedanken zu fassen. Oftmals wird dann vorschnell der nächstbeste Anwalt oder der nicht im Schwerpunkt Strafrecht aktive „Haus- und Hof-Anwalt“ beauftragt, anstatt sich einen ausgewiesenen Spezialisten zu suchen. Dabei kommt es gerade im Strafrecht auf Expertise, Spezialwissen und Erfahrung an. Ähnlich dem Facharzt ist es auch bei der Anwaltswahl entscheidend, sich an einen Fachanwalt zu wenden, im besten Fall mit entsprechendem Schwerpunkt / Spezialisierung.

Ungünstigerweise vertrauen Betroffene die unschuldig sind nicht selten naiv darauf, Alles werde sich schon zum Positiven wenden oder aufklären. Dabei ist bei einem strafrechtlichen Vorwurf allerdings höchste Vorsicht geboten! Denn gerade wenn es Aussage gegen Aussage steht oder man die Ermittlungsakte nicht kennt, kann sich das Blatt schnell zum schlechten wenden. Und selbst wenn sogar seitens der Ermittlungsbehörden Fragen offenbleiben, klagen diese im Zweifel eher an, um mögliche Probleme in einem Gerichtsverfahren zu klären. Das kann aber für den Betroffenen angesichts der Öffentlichkeitswirkung und der Gefahr einer (Vor-)Verurteilung bereits zum Desaster werden.

Zusammengefasst ist es also sehr sinnvoll, einen Angehörigen, Bekannten oder Freund bei der Suche und Auswahl eines geeigneten Anwalts zu unterstützen. Denn nur bei frühzeitiger Einschaltung eines geeigneten Rechtsbeistands können Fehler im Ermittlungsverfahren oder in der Verteidigungstaktik vermieden werden, die sich oftmals später nicht mehr revidieren lassen.

 

Wie sieht es mit den Anwaltskosten aus? Kann ich helfen?

Der vom Beschuldigten bevollmächtigte Anwalt muss nicht zwangsläufig auch vom Beschuldigten bezahlt werden. Es ist sogar oftmals so, dass das Anwaltshonorar von nahen Angehörigen oder engen Freunden übernommen wird, weil der Beschuldigte gerade gar nicht in der Lage ist die Kosten zu tragen. Wenn also der Partner, das eigene Kind, der Freund oder eine andere nahestehende Person Schwierigkeiten mit der Finanzierung der anwaltlichen Vertretung hat, kann mit dem Anwalt üblicherweise unproblematisch eine teilweise oder vollständige Kostenübernahme vereinbart werden.

Weitere Informationen zur U-Haft, Haftbeschwerde, Haftprüfung und der Vertretung in Haftsachen

 

Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit engagierter, seriöser, und sachkundiger Expertise sämtliche rechtlichen Möglichkeiten des Strafverfahrens auszuschöpfen und hierfür effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte des Justizsystems zielen.

Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;

Der Ausgang im Strafrecht hängt damit wesentlich von der Wahl des richtigen Anwalts ab.

Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen.

Kontaktieren Sie uns daher jederzeit per Mail über anwalt@verteidigung-strafrecht.de oder telefonisch unter +49 (89) 89 08 44-89  und wir beraten Sie gerne zu den Optionen einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung sowie den rechtlichen Möglichkeiten und Kosten.

1.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder
Vorladung - Bewahren Sie Ruhe.
2.
Äußern Sie sich nicht zum
Tatvorwurf
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