
Anwalt Strafrecht München
Erfolg im Strafrecht steht und fällt
mit der Wahl des richtigen Anwalts
Alexander Stevens ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die strafrechtliche Beratung und Verteidigung in Strafverfahren.
Als Deutsch-Brite mit Englisch als Muttersprache vertritt Dr. Stevens darüber hinaus auch internationale Mandate mit Bezug zum deutschen Strafrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Stevens gefragter Referent (Deutsche Richterakademie u.a.) und publiziert in ausgewiesenen Fachbüchern und Zeitschriften (Springer, C.H. Beck, NJW, LTO, u.v.w.).
Vor seinem Studium das er mit Prädikat abschloss, absolvierte er eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und war zehn Jahre in der Notfallrettung tätig. Im Jahr 2001 bestand er das Piloten-Auswahlverfahren der Lufthansa und des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Seine vielfach beachtete Dissertation bei Prof. Dr. F-C Schroeder zu den strafrechtlichen Problemen bei Einsatzfahrten von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten schloss er mit magna cum laude ab.
Alexander Stevens war Schüler der Regensburger Domspatzen, wo er unter Papstbruder Georg Ratzinger eine klassische Ausbildung in Gesang und Klavier erhielt. Neben der Musik, die er weiterhin als Hobby betreibt, malt er Acrylbilder und ist Autor zahlreicher Sachbücher, die sich regelmäßig auf der Spiegel Bestseller Liste wiederfinden.
Beratung
Strafverteidigung
Anwaltlicher Schwerpunkt von Dr. Stevens ist die Beratung im Strafrecht und die Strafverteidigung bei polizeilichen Ermittlungen und strafgerichtlichen Verfahren.
Neben seiner kontemporärern Spezialisierung auf das Strafrecht mit Schwerpunkt Aussage gegen Aussage Konstellationen, konzentriert sich Dr. Stevens auf komplexe Verfahren vor dem Landgericht, insbesondere bei Untersuchungshaft oder großem öffentlichen Interesse.
Was viele nicht wissen:
Gerade im Strafrecht kommt es ganz entscheidend auf fachliche Kompetenz und Prozesserfahrung an, will man das bestmögliche Ergebnis – in der Regel eine Verfahrenseinstellung, das Ende der U-Haft, einen Freispruch oder eine Bewährungsstrafe – erzielen.
Denn was in der Medizin selbstverständlich ist, wird beim Gang zum Rechtsanwalt oft übersehen: Im Strafrecht ist die Materie so umfangreich, dass es sich dringend empfiehlt, einen ausgewiesenen Spezialisten zu beauftragen.
In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht. Es genügt der Blick auf die großen Ermessensspielräume und weit gefassten Rechtsfolgen: von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage, über das Strafbefehlsverfahren, bis hin zur bloßen Verwarnung, dem Absehen von Strafe oder aber Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis hin zu vielen Jahren (mit oder ohne Bewährung).
Dabei ist das Ergebnis im Strafrecht fast immer offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen. Das heißt, der Strafverteidiger hat es maßgeblich in der Hand, den Verfahrensgang aber auch den Verfahrensausgang entscheidend zu beeinflussen.
Als ausschließlich auf das Strafrecht spezialisierte Kanzlei bieten wir für jedes strafrechtliche Anliegen die optimale Verteidigungsstrategie und stehen für eine entschlossene Umsetzung der Rechte des Mandanten. Denn der Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit dem richtigen Anwalt.
Expertise im Strafrecht
Regelmäßig ist Dr. Stevens als Medienexperte im Strafrecht tätig. Sein Podcast auf Bayern 3 gehört zu den meist gehörten Podcasts bundesweit.

Publikationen & Vorträge
„Der perfekt Mord – Warum es ihn wirklich gibt“ Podcast in Stern Crime 21.06.2019
„Urteil vom Serienprofi“ Beitrag in Focus Spezial Recht 2019
„Auch die Würde des Mörders is unantastbar“ Aufsatz im Polizeispiegel Mai 2019
„Sexualstrafrecht in der Medizin“ Vortrag beim Kongress der Dermatologen Schloss Hohenkammer 17.05.2019
„Verhängnisvolle Affären“ Vortrag und Lesung an der juristischen Fakultät der LMU München 13.12.2018
„Verhängnisvolle Affären“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 10.12.2018
„Aussage gegen Aussage – Fehlurteile vorprogrammiert“ Beitrag
im Polizeispiegel (DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft) Nov / Dez 2018
„Verhängnisvolle Affären“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2018
„Fall Antje Mönning: Exhibitionismus nur für Männer strafbar“ Gastbeitrag im Stern 13.10.2018
„#Shetoo? #MeToo frisst seine Kinder“ Gastbeitrag im Stern 22.08.2018 auch erschienen in der Huffington Post
„Schweden = „Ja heißt Ja“ – Weinstein = Freeman“ Beitrag in der Huffington Post, 12.7.2018
„#MeToo – Es reicht!“ Gastbeitrag in der Séparée No 16/2018
„Ein Vorwurf, kein Urteil“ Interview mit der Leipziger Volkszeitung, 26.01.2018
„Was mit Dieter Wedel passiert, ist verfassungsfeindlich“ Gastkommentar im Stern 20.01.2018
„50 % aller Deutschen wollen ein (noch) härteres Sexualstrafrecht – Wenn die wüssten…“ Beitrag in der Huffington Post, 17.01.2018
„Männer, wehrt Euch endlich!“ Beitrag in der Huffington Post, 19.12.2017
„Der perfekte Mord – Wenn Schuldige davonkommen“ Interview im Stern, 25.11.2017
„Perfekte Morde“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 20.11.2017
„9 1/2 Perfekte Morde“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2017 (Spiegel Bestseller)
„Garantiert nicht strafbar“ Sachbuch, Knaur Verlag, Februar 2017 (Spiegel Bestseller)
„Sex vor Gericht reloaded – Das neue Sexualstrafrecht“ Gastvortrag an der juristischen Fakultät der Universität Regensburg, 13.12.2016
„Verbotene Liebe oder wer mit wem, wann, wie oft und wie lange Sex haben darf“ Beitrag in der Huffington Post, 15.11.2016
„Frau Schwarzer, mit Ihrem blanken Männerhass sind Sie der Skandal“ Beitrag in der Huffington Post, 25.8.2016
„Sexualstrafrecht: Wäre der Penis doch eine Vagina“ Beitrag in der Huffington Post, 2.5.2016
„Sex vor Gericht“ Sachbuch, Knaur Verlag 1.4.2016
„Ich habe keine One-Night-Stand mehr“ Interview mit der WELT, 31.03.2016
„Blaulicht und Martinshorn – Sonder- und Wegerechte“ Aufsatz in retten! 3/2016
„Soll Po-Grapschen strafbar werden“ Interview mit der Bayerischen Staatszeitung, 26.2.2016
„Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht“ Monographie, Springer Verlag, 2016
Kommentar zum Straßenverkehrsstrafrecht, Kommentierung der §§ 35 und 38 StVO, Deubner Verlag, seit 2016
„Forsche Helfer, milde Strafen“ Interview mit Spiegel Online, 14.02.2015
„Sexmobs und Sexismus – Deutschland dreht durch“ Beitrag in der Huffington Post, 11.01.2015