Dr. jur.
Alexander Stevens
Alexander Stevens ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er gefragter Rechtsexperte und Buchautor.
Beratung / Strafverteidigung
Anwaltlicher Schwerpunkt von Dr. Stevens ist die strafrechtliche Beratung und Vertretung bei Ermittlungen und vor Gericht.
Neben seiner kontemporärern Spezialisierung auf das Strafrecht, konzentriert sich Dr. Stevens auf die komplexen Bereiche der Berufs-, Kapital-, und Sexualdelikte, einschließlich der Rechtsmittel gegen U-Haft und bereits ergangener Strafurteile (Berufung / Revision).
Denn gerade im Strafrecht kommt es – ähnlich wie in der Medizin – ganz entscheidend auf Erfahrung und Spezialisierung an, will man das bestmögliche Ergebnis erzielen.
In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht, dabei genügt der Blick auf die großen Ermessensspielräume und weit gefassten Rechtsfolgen: Sowohl auf Opfer- als auch Beschuldigtenseite entscheiden daher fast ausschließlich Können und Kompetenz des Anwalts über einen erfolgreichen Verfahrensausgang.
Rechtsexperte für Strafrecht
Regelmäßig ist Dr. Stevens als Experte auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seine juristischen Sachbücher sind merhfach ausgezeichnet (Spiegel-Bestseller).
Für verschiedene Nachrichtenportale und Fachzeitschriften schreibt er juristische Beiträge zu Themen besonderer Brisanz.

Fach- und Sachbuchautor
Dr. Stevens ist auch bekannt durch seine juristischen Sachbücher, darunter mehrere Spiegel-Bestseller. Darüber hinaus ist er wissenschaftlich tätig u.a. als Herausgeber des Fachbuchs für Sexualstrafrecht (C.H. Beck) und Co-Autor des Deubner Straßenverkehrsstrafrechts-Kommentars.
Dr. Alexander Stevens
Alexander Stevens ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit sind die strafrechtliche Beratung und Verteidigung in Strafverfahren einschließlich unternehmensinternen Ermittlungen (internal investigations).
Als erfahrener Prozessanwalt vertritt Dr. Stevens, sowohl Beschuldigte als auch Geschädigte im Ermittlungsverfahren und vor Gericht einschließlich der Revision zum Bundesgerichtshof.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Stevens gefragter Referent (u.a. für die Deutsche Richterakademie) und Rechtsexperte (u.a. Markus Lanz, SternTV, u.v.m.) und publiziert in ausgewiesenen Fachbüchern und Zeitschriften (Springer, C.H. Beck, NJW, LTO, u.v.w.). Seine Sachbücher finden sich regelmäßig auf der Spiegel Bestseller Liste.
„Ist Sex in Zeiten von Corona strafbar?“ Gastbeitag in Focus online 09.04.2020
„Ich dachte, Strafrecht sei gerecht“ Podcast Deutschlandfunk 11.03.2020
„Aussage gegen Aussage – Urteile ohne Beweise“ Sachbuch, Piper Verlag, 01.03.2020
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„Der perfekt Mord – Warum es ihn wirklich gibt“ Podcast in Stern Crime 21.06.2019
„Urteil vom Serienprofi“ Beitrag in Focus Spezial Recht 2019
„Auch die Würde des Mörders is unantastbar“ Aufsatz im Polizeispiegel Mai 2019
„Sexualstrafrecht in der Medizin“ Vortrag beim Kongress der Dermatologen Schloss Hohenkammer 17.05.2019
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„Verhängnisvolle Affären“ Vortrag und Lesung an der juristischen Fakultät der LMU München 13.12.2018
„Verhängnisvolle Affären“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 10.12.2018
„Aussage gegen Aussage – Fehlurteile vorprogrammiert“ Beitrag im Polizeispiegel (DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft) Nov / Dez 2018
„Verhängnisvolle Affären“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2018
„Aussage gegen Aussage – Fehlurteile vorprogrammiert“ Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 42/2018 S. 14 (zum Inhaltsverzeichnis)
„Fall Antje Mönning: Exhibitionismus nur für Männer strafbar“ Gastbeitrag im Stern 13.10.2018
„#Shetoo? #MeToo frisst seine Kinder“ Gastbeitrag im Stern 22.08.2018 auch erschienen in der Huffington Post
„Schweden = „Ja heißt Ja“ – Weinstein = Freeman“ Beitrag in der Huffington Post, 12.7.2018
„#MeToo – Es reicht!“ Gastbeitrag in der Séparée No 16/2018
„Ein Vorwurf, kein Urteil“ Interview mit der Leipziger Volkszeitung, 26.01.2018
„Was mit Dieter Wedel passiert, ist verfassungsfeindlich“ Gastkommentar im Stern 20.01.2018
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„Männer, wehrt Euch endlich!“ Beitrag in der Huffington Post, 19.12.2017
„Der perfekte Mord – Wenn Schuldige davonkommen“ Interview im Stern, 25.11.2017
„Perfekte Morde“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 20.11.2017
„Perfekte Morde“ Vortrag an der juristischen Fakultät der LMU München 9.11.2017
„9 1/2 Perfekte Morde“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2017 (Spiegel Bestseller)
„Garantiert nicht strafbar“ Sachbuch, Knaur Verlag, Februar 2017 (Spiegel Bestseller)
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„Sonder- und Wegerechte: Die Angst vorm Staatsanwalt“ Aufsatz im Rettungsmagazin Mai/Juni 2016 (auch erschienen in „Brandschutz“ 1/2016)
„Sex vor Gericht“ Lesung an der juristischen Fakultät der LMU München, 9.5.2016
„Sexualstrafrecht: Wäre der Penis doch eine Vagina“ Beitrag in der Huffington Post, 2.5.2016
„Sex vor Gericht“ Sachbuch, Knaur Verlag 1.4.2016
„Lückenhaftes Sexualstrafrecht“ Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 21/2016 S. 12 (zum Inhaltsverzeichnis)
„Ich habe keine One-Night-Stand mehr“ Interview mit der WELT, 31.03.2016
„Blaulicht und Martinshorn – Sonder- und Wegerechte“ Aufsatz in retten! 3/2016
„Soll Po-Grapschen strafbar werden“ Interview mit der Bayerischen Staatszeitung, 26.2.2016
„Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht“ Monographie, Springer Verlag, 2016
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„Das neue Sexualstrafrecht“ Gastvortrag an der juristischen Fakultät der LMU München, 24.11.2015
„Forsche Helfer, milde Strafen“ Interview mit Spiegel Online, 14.02.2015
„Sexmobs und Sexismus – Deutschland dreht durch“ Beitrag in der Huffington Post, 11.01.2015
Beratung / Strafverteidigung
Anwaltlicher Schwerpunkt von Dr. Stevens ist die Beratung im Strafrecht und die Strafverteidigung bei polizeilichen Ermittlungen und Verfahren vor Gericht, einschließlich der Revision zum Bundesgerichtshof.
Neben seiner kontemporärern Spezialisierung auf das Strafrecht, konzentriert sich Dr. Stevens auf die komplexen Bereiche der Sexual-, Kapital-, und Wirtschaftsdelikte, einschließlich unternehmensinterner Ermittlungen und der gerichtlichen Rechtsmittel gegen U-Haft und bereits ergangener Strafurteile (Berufung / Revision). Denn gerade im Strafrecht kommt es ganz entscheidend auf fachliche Kompetenz und Prozesserfahrung an, will man das bestmögliche Ergebnis – in der Regel eine Verfahrenseinstellung, das Ende der U-Haft, einen Freispruch oder Bewährung – erzielen.
Was viele nicht wissen: Was in der Medizin selbstverständlich ist, wird beim Gang zum Rechtsanwalt oft übersehen:
Im Strafrecht ist die Materie so umfangreich, dass es sich dringend empfiehlt, einen ausgewiesenen Spezialisten zu beauftragen. In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht. Es genügt der Blick auf die großen Ermessensspielräume und weit gefassten Rechtsfolgen:
von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage, über das Strafbefehlsverfahren, bis hin zur bloßen Verwarnung, dem Absehen von Strafe oder aber Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis hin zu vielen Jahren (mit oder ohne Bewährung).
Rechtsexperte für Strafrecht
Regelmäßig ist Dr. Stevens als Experte auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seine juristischen Sachbücher sind merhfach ausgezeichnet (Spiegel-Bestseller).
Für verschiedene Nachrichtenportale und Fachzeitschriften schreibt er als Kolumnist bzw. Gastautor juristische Beiträge zu Themen besonderer Brisanz.
Im Strafrecht ist schnelles Handeln erforderlich, daher bieten wir Rechtssuchenden jederzeit kurzfristige Termine (auch Abends) an.
Als hoch spezialisierte Kanzlei für Strafrecht sind wir bundesweit tätig, d.h. wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen strafrechtlichen Belangen in ganz Deutschland.
In eiligen Fällen ist auch eine erste Beratung per Telefon oder Email möglich, die aber erfahrungsgemäß eine persönliche Besprechung vor Ort nicht ersetzen kann. Es ist wichtig, so schnell wie möglich einen persönlichen und vertrauensvollen Kontakt zu seinem Anwalt aufzubauen.
In Notfällen (Verhaftung / Durchsuchung) stehen wir Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
100 % Diskretion: Wir behandeln alle Anfragen und Mandate vertrauensvoll und höchst diskret. Es gilt jedoch auch hier wie vor Gericht: Um einen Kampf gewinnen zu können, muss man alle Mittel und Wege zum Erfolg kennen und einsetzen. Gerade bei Fällen mit hohem öffentlichen Interesse ist eine Berichterstattung kaum zu vermeiden. In diesem Fall wissen wir unsere Medienpräsenz und weitreichende Erfahrung in öffentlichen Prozessen zielgerichtet zum Vorteil des Mandanten zu nutzen.
Anfragen für Freunde und Familie: Selbstverständlich wollen nahestehende Personen das Beste für den Betroffenen, der sich oft nicht selbst in der Lage sieht sich um die bestmögliche Verteidigung zu kümmern. Dies gilt insbesondere bei U-Haft, den eigenen Kindern und unschuldig in Not Geratenen, die oft zu lange auf einen guten Ausgang vertraut haben. Deshalb ist es auch Freunden, Partnern oder Familie jederzeit möglich einen Anwalt für den Betroffenen zu konsultieren oder ggf. auch nur eine Zweitmeinung einzuholen.