
Rechtsanwalt Dr. Stevens
Spezialisiert auf:
Beratung und Verteidigung im Strafrecht,
Haftsachen (U-Haft),
Aussage gegen Aussage Konstellationen
Erfolg im Strafrecht steht und fällt
mit der Wahl des richtigen Anwalts.
Alexander Stevens ist promovierter Jurist, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht. Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die strafrechtliche Beratung und Vertretung in Strafverfahren.
Als Deutsch-Brite mit Englisch als Muttersprache vertritt Dr. Stevens darüber hinaus auch Mandate mit internationalem Hintergrund.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist Dr. Stevens gefragter Referent (Deutsche Richterakademie u.a.) und Rechtsexperte (Markus Lanz u.a.) und publiziert in ausgewiesenen Fachbüchern und Zeitschriften (Springer, C.H. Beck, NJW, LTO, u.v.w.).
Seine Sachbücher finden sich regelmäßig auf der Spiegel Bestseller Liste.
Vor seinem Studium das er mit Prädikat abschloss, absolvierte er eine Ausbildung zum Rettungssanitäter und war zehn Jahre in der Notfallrettung sowie als Erste-Hilfe-Ausbilder tätig. Im Jahr 2001 bestand er das Piloten-Auswahlverfahren des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt. Seine vielfach beachtete Dissertation bei Prof. Dr. F-C Schroeder zu Blaulicht- und Martinshorn im Strafrecht schloss er mit magna cum laude ab und gehört mittlerweile zum Standardwerk auf diesem Rechtsgebiet.
Alexander Stevens war Schüler der Regensburger Domspatzen, wo er unter Papstbruder Georg Ratzinger eine klassische Ausbildung in Gesang und Klavier erhielt.
Beratung / Strafverteidigung
Anwaltlicher Schwerpunkt von Dr. Stevens ist die Beratung im Strafrecht und die Strafverteidigung bei polizeilichen Ermittlungen und Verfahren vor Gericht.
Neben seiner kontemporärern Spezialisierung auf das Strafrecht mit Schwerpunkt Aussage gegen Aussage Konstellationen, konzentriert sich Dr. Stevens auf komplexe Verfahren insbesondere bei Delikten mit hoher Strafverwartung oder großem öffentlichen Druck.
Was viele nicht wissen: Gerade im Strafrecht kommt es ganz entscheidend auf fachliche Kompetenz und Prozesserfahrung an, will man das bestmögliche Ergebnis – in der Regel eine Verfahrenseinstellung, das Ende der U-Haft, einen Freispruch oder Bewährung – erzielen.
Denn was in der Medizin selbstverständlich ist, wird beim Gang zum Rechtsanwalt oft übersehen:
Im Strafrecht ist die Materie so umfangreich, dass es sich dringend empfiehlt, einen ausgewiesenen Spezialisten zu beauftragen.
In kaum einem anderen Rechtsgebiet können die Weichen für den Ausgang des Verfahrens so entscheidend gestellt werden wie im Strafrecht. Es genügt der Blick auf die großen Ermessensspielräume und weit gefassten Rechtsfolgen:
von der Einstellung des Verfahrens mit oder ohne Geldauflage, über das Strafbefehlsverfahren, bis hin zur bloßen Verwarnung, dem Absehen von Strafe oder aber Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis hin zu vielen Jahren (mit oder ohne Bewährung).

Rechtsexperte für Strafrecht
Regelmäßig ist Dr. Stevens als Experte auf dem Gebiet des Strafrechts tätig. Seine juristischen Sachbücher sind merhfach ausgezeichnet (Spiegel-Bestseller).
Für verschiedene Nachrichtenportale und Fachzeitschriften schreibt er als Kolumnist bzw. Gastautor juristische Beiträge zu Themen besonderer Brisanz.
Publikationen & Vorträge
„Der perfekt Mord – Warum es ihn wirklich gibt“ Podcast in Stern Crime 21.06.2019
„Urteil vom Serienprofi“ Beitrag in Focus Spezial Recht 2019
„Auch die Würde des Mörders is unantastbar“ Aufsatz im Polizeispiegel Mai 2019
„Sexualstrafrecht in der Medizin“ Vortrag beim Kongress der Dermatologen Schloss Hohenkammer 17.05.2019
„Verhängnisvolle Affären“ Vortrag und Lesung an der juristischen Fakultät der LMU München 13.12.2018
„Verhängnisvolle Affären“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 10.12.2018
„Aussage gegen Aussage – Fehlurteile vorprogrammiert“ Beitrag
im Polizeispiegel (DPolG – Deutsche Polizeigewerkschaft) Nov / Dez 2018
„Verhängnisvolle Affären“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2018
„Aussage gegen Aussage – Fehlurteile vorprogrammiert“ Beitrag in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 42/2018 S. 14 (zum Inhaltsverzeichnis)
„Fall Antje Mönning: Exhibitionismus nur für Männer strafbar“ Gastbeitrag im Stern 13.10.2018
„#Shetoo? #MeToo frisst seine Kinder“ Gastbeitrag im Stern 22.08.2018 auch erschienen in der Huffington Post
„Schweden = „Ja heißt Ja“ – Weinstein = Freeman“ Beitrag in der Huffington Post, 12.7.2018
„#MeToo – Es reicht!“ Gastbeitrag in der Séparée No 16/2018
„Ein Vorwurf, kein Urteil“ Interview mit der Leipziger Volkszeitung, 26.01.2018
„Was mit Dieter Wedel passiert, ist verfassungsfeindlich“ Gastkommentar im Stern 20.01.2018
„Männer, wehrt Euch endlich!“ Beitrag in der Huffington Post, 19.12.2017
„Der perfekte Mord – Wenn Schuldige davonkommen“ Interview im Stern, 25.11.2017
„Perfekte Morde“ Lesung an der juristischen Fakultät der Uni Regensburg 20.11.2017
„Perfekte Morde“ Vortrag an der juristischen Fakultät der LMU München 9.11.2017
„9 1/2 Perfekte Morde“ Sachbuch, Piper Verlag, November 2017 (Spiegel Bestseller)
„Garantiert nicht strafbar“ Sachbuch, Knaur Verlag, Februar 2017 (Spiegel Bestseller)
„Sonder- und Wegerechte: Die Angst vorm Staatsanwalt“ Aufsatz im Rettungsmagazin Mai/Juni 2016 (auch erschienen in „Brandschutz“ 1/2016)
„Sex vor Gericht“ Lesung an der juristischen Fakultät der LMU München, 9.5.2016
„Sexualstrafrecht: Wäre der Penis doch eine Vagina“ Beitrag in der Huffington Post, 2.5.2016
„Sex vor Gericht“ Sachbuch, Knaur Verlag 1.4.2016
„Lückenhaftes Sexualstrafrecht“ Interview in der Neuen Juristischen Wochenschrift (NJW) 21/2016 S. 12 (zum Inhaltsverzeichnis)
„Ich habe keine One-Night-Stand mehr“ Interview mit der WELT, 31.03.2016
„Blaulicht und Martinshorn – Sonder- und Wegerechte“ Aufsatz in retten! 3/2016
„Soll Po-Grapschen strafbar werden“ Interview mit der Bayerischen Staatszeitung, 26.2.2016
„Blaulicht und Martinshorn im Strafrecht“ Monographie, Springer Verlag, 2016