Verteidigung-Strafrecht


Kanzlei für Strafrecht
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Verteidigung Strafrecht
Verteidigung Strafrecht
  • Der Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit der Wahl des richtigen Anwalts

  • Der Ausgang eines Strafverfahrens ist fast immer offen

  • Weit über die Hälfte aller Fälle lassen sich außergerichtlich klären

  • Entscheidend für die richtige Strategie sind Erfahrung, Fachwissen, Taktik und Durchsetzungskraft

Als eine der bundesweit führenden Kanzleien im Strafrecht, haben wir uns auf die Strafverteidigung vor Gericht, insbesondere auf die komplexen Verfahren vor dem Landgericht, sowie die substanziellen Bereiche der Rechtsmittel gegen den Vollzug der Untersuchungshaft und bereits ergangene Strafurteile (Berufung / Revision) spezialisiert.
Denn ähnlich wie in der Medizin ist die Materie auch im Strafrecht so umfangreich, dass nur entsprechende Erfahrung und Spezialisierung den bestmöglichen Erfolg garantieren.

Fachanwälte

Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit dem richtigen Anwalt. Leider wird oft übersehen, dass – ähnlich dem Facharzt in der Medizin –  auch im Strafrecht eine enge fachliche Schwerpunktsetzung nötig ist, um den maximalen Erfolg zu garantieren.

Gerade wenn zwischen dem Ziel des Mandanten und dem Ziel der Staatsanwaltschaft stark divergieren oder es um eine konfliktreiche Prozessverteidigung geht, kommt es entscheidend auf strafrechtliche und strafprozessuale Erfahrung an.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten für jedes strafrechtliche Anliegen ein Team von ausgewiesenen Spezialisten: Ob für die konfrontative Prozessverteidigung vor Gericht, die hochkomplexe Rechtsmaterie einer Revision oder die Strafverteidigung in strafrechtlichen Spezialgebieten wie dem Wirtschafts-, Kapital- oder Sexualstrafrecht.

Nur eine solch enge Schwerpunktsetzung garantiert  den größtmöglichen Erfolg auf dem Fachgebiet des Strafrechts.

Prozessanwälte

Die Konsequenzen einer Verurteilung wiegen im Einzelfall schwer: Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen langjährige Eintragungen ins Führungszeugnis sowie berufliche Folgen oder gar Einreiseprobleme (z.B. in die USA).

Strafverteidigung ist Kampf um das beste Ergebnis – ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine annehmbare Strafe unter Berücksichtigung aller Verfahrens- und außerprozessualer Nachteile.

Dies erfordert eine rigorose Umsetzung der Rechte des Mandanten im Rahmen umfangreicher Beweiserhebungen oder der Beanstandung und Anfechtung fehlerhafter Entscheidungen.

Denn gerade im Strafrecht ist das Ergebnis fast immer offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen.

Team von Spezialisten

Gerade in Prozessen bei denen eine hohe Straferwartung und/oder großes öffentliches Interesse drohen (wie etwa bei Beschuldigten in U-Haft, größeren Wirtschafts- oder Kapital- und Sexualdelikten) steht der Betroffene einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber, angefangen von Staatsanwalt, Nebenkläger, Schöffen und nicht selten auch parteiischen Sachverständigen, bis hin zu den Medien und insbesondere auch den – je nach Besetzung – bis zu 3 Berufsrichtern.

Ein Prozess ist unter diesen Umständen kaum ausgewogen. Hinzu kommt, dass man bei einer Verurteilung durch ein Landgericht faktisch keine zweite Chance hat, falsch bewertete Tatsachen und Beweise von einem höheren Gericht nochmals  überprüfen zu lassen. Hinzukommt, dass gerade Haftsachen (U-Haft) und Fälle die vor dem Landgericht verhandelt werden vielfältige Qualifikationen erfordern.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten einen Spezialisten für jeden Fall und nicht für alle Fälle einen Spezialisten. Denn getreu dem Sprichwort „Vier Augen sehen mehr als zwei“ ist es vor allem bei größeren Strafverfahren immanent wichtig, Synergien zu schaffen die es erlauben, für jedes strafrechtliche Spezialgebiet den richtigen Experten zu haben.

Genau deshalb muss man sich im Strafprozess auch nicht auf einen einzigen Verteidiger beschränken. Das Gesetz erlaubt einem Angeklagten die gleichzeitige Verteidigung durch bis zu drei frei wählbare Anwälte zuzüglich eines etwaigen Pflichtverteidigers.

Jeder Mensch kann zu jeder Zeit mit einem Strafverfahren konfrontiert werden