Gerichtliches Verfahren /
Gerichtsverhandlung im Strafrecht

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Der Ausgang vor Gericht ist bei jedem Strafprozess noch offen!

Jeder Gerichtsprozess im Strafrecht basiert zunächst auf einer einseitigen Prognoseentscheidung der Staatsanwaltschaft bei rein vorläufiger Bewertung des Falls. Deshalb ist trotz Anklage alles offen!

Allerdings bedeutet dies auch: Der Strafverteidiger muss immer um das beste Ergebnis kämpfen: Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe unter Berücksichtigung aller möglichen (prozessualer) Nachteile.

Entscheidend ist die richtige Strategie und Taktik!

Die richtige Verteidigungstaktik und -Strategie hängt zunächst davon ab, mit welcher Gerichtsbesetzung verhandelt wird:

Denn sofern die Verhandlung vor dem Strafrichter oder dem Schöffengericht stattfindet, bietet sich im Falle eines negativen Ausgangs (mit der sog. Berufung) ein vollwertiges weiteres Rechtsmittel, um gegen diese Entscheidung anzukämpfen. Da Verfahrensfehler des Gerichtes in der Berufungsinstanz von keiner praktischen Relevanz sind und dort auch noch völlig „neue“ Beweismittel vorgelegt werden können, kann auch die Verteidigungsstrategie entsprechend angepasst werden. Verfahren vor dem Amtsgericht sind insgesamt weniger förmlich als landgerichtliche Verfahren, die Urteile gründen daher auch nicht selten auf eher „pragmatischen“ Erwägungen oder schlicht dem „Rechtsgefühl“ des Gerichts – was sowohl zum Vorteil als auch zum Nachteil des Mandanten ausgehen kann. Bei unsicherer Sach- und Beweislage werden die Verfahren deutlich häufiger als vor dem Landgerichts durch sogenannte „Opportunitätseinstellungen“ beendet, um die Verhandlung abzukürzen und schnellen Rechtsfrieden zu schaffen. Es wäre aber ein Fehler, das Verfahren vor dem Amtsgericht nicht trotz Allem sehr ernst zu nehmen: Fehler oder Erfolge der Verteidigung in der ersten Tatsacheninstanz können die Chancen im weiteren Instanzenzug entscheidend beeinflussen!

Wird hingegen vor der Strafkammer beim Landgericht verhandelt, hat der Betroffene faktisch keine zweite Chance die von diesem Gericht falsch bewerteten Tatsachen oder gar neue Beweise von einem höheren Gericht nochmals in Gänze überprüfen zu lassen. Anders als beim Amtsgericht müssen alle zu Gunsten des Angeklagten möglichen Beweiserhebungen umfassend ausgeschöpft werden, und ein adäquater und gekonnter Umgang mit Verfahrensfehlern des Gerichtes kann von entscheidender Bedeutung sein. Bei einer gerichtlichen Verurteilungsquote von über 80% ist es hier also um so essentieller gleich zu Beginn die richtige Verteidigung zu wählen!

Hinzu kommt, dass gerade Haftsachen (U-Haft) und Fälle die vor dem Landgericht verhandelt werden vielfältige Qualifikationen erfordern, die sich nicht nur in den speziellen Kenntnissen besonderer materieller Teilgebiete des Strafrechts (Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht etc.) erschöpfen.  Sehr häufig bedarf es zusätzlicher Expertise z.B. wenn es – mit Blick auf die Revision – darum geht, sich eine zweite Chance für weitere Rechtsmittel im Falle eines negativen Verfahrensausgangs zu erhalten,  Zeugen kunstgerecht zu vernehmen, das Gericht durch zielführende Beweisangebote zu überzeugen oder einer konfliktären Verhandlungsleitung zu parieren.

Verfahrensabsprache
„Deal“ für milde Strafe

Will man vordringlich einen Eintrag ins Führungszeugnis, die Belastungen eines öffentlichen Gerichtsverfahrens oder gar eine Gefängnisstrafe vermeiden, kann eine frühe Verständigung (Deal) mit der Staatsanwaltschaft und dem Gericht vorzugswürdig sein – vor allem mit Blick auf eine milde Strafe oder die Möglichkeit der Bewährung.

Kern einer erfolgreichen Strafmaßverteidigung ist regelmäßig ein nach Besprechung der Aktenlage gemeinsam mit dem eigenen Anwalt vorbereitetes Geständnis (das auch vom Verteidiger verlesen werden kann). Dieses führt einerseits zu einer Verurteilung, andererseits ist aber auch eine ganz erhebliche Strafmilderung zu erwarten. Noch weiter zu Gunsten des Angeklagten kann sich ein von der Verteidigung ausgehandelter Täter-Opfer-Ausgleich sowie andere Formen der Schadenswiedergutmachung oder auch Aufklärungshilfe (insbesondere in Wirtschafts- und Betäubungsmittelverfahren) auswirken.

Zudem kann ein langes und für den Angeklagten damit auch meist sehr belastendes Gerichtsverfahren deutlich abgekürzt werden. In geeigneten Fällen kann der Verteidiger sogar mit der Staatsanwaltschaft einen schriftlichen Strafbefehl statt öffentlicher Anklage vereinbaren oder durch Absprache mit dem Gericht belastende Beweiserhebungen (insbesondere Zeugenvernehmungen von Geschädigten, Angehörigen, Freunden, Nachbarn oder Arbeitskollegen) vermeiden.

Freispruch / Einstellung
Ausschöpfen aller Mittel

Geht es dagegen um eine vollständige Rehabilitation (Verfahrenseinstellung / Freispruch / andere Strafe) oder sind die Fronten zu Gericht und / oder Staatsanwaltschaft verhärtet, muss jede Chance genutzt werden, um den konstruktiven juristischen Konflikt zu suchen und mit allen zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln – zur Not auch konfrontativ – für die Rechte des Mandanten zu kämpfen.

Der Verteidiger muss mit Mut und Durchsetzungskraft fehlerhaften Anordnungen und Entscheidungen der Starverfolgunsgbehörden widersprechen und notfalls auch komplexe Beweiserhebungen durch entsprechende Anträge erzwingen. Dies gilt natürlich ganz besonders in komplexen Verfahren vor dem Landgericht.

Vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, die Indizienlage schwach ist, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen, kann am Ende ein ganz anderes Ergebnis stehen. Dies gilt natürlich auch für strittige Rechtsfragen. Hier ist eine zielgerichtete Mischung aus notwendiger Härte und kluger Diplomatie besonders wichtig und erfolgsversprechend!

Jedes Versäumnis des Anwalts wiegt schwer!

In geeigneten Fällen kann eine geständige Strafmaßverteidigung bis hin zu einer Absprache im Strafverfahren (sog. Deal)  die beste und sicherste Option sein. Aber selbst in dieser Konstellation muss die Strategie immer dann auf eine aktive oder sogar konfrontative Strafverteidigung ausgerichtet sein, wenn Staatsanwaltschaft oder Gericht die Sach- und Beweislage zum Nachteil des Mandanten bewerten und sich vernünftigen Argumenten durch nicht sachgerechte oder schlicht rechtswidrige juristische Machtdemonstrationen entziehen. In solchen Fällen darf die Verteidigung dem juristischen Konflikt nicht aus dem Weg gehen, sondern muss sich mit vollem Einsatz für ein faires Verfahren einsetzen: Wenn sich die Tat(en) nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit beweisen lässt (lassen), problematische Rechtsfragen bestehen oder andere vielfältige Gründe vorliegen, die den Schluss nahe legen, ein besseres Ergebnis für den Mandanten erzielen zu können, als dies im Rahmen des von der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht vorgeschlagenen Deals möglich wäre.

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Unsere Kanzlei versteht die ureigene Aufgabe eines guten Anwalts darin, dem Mandanten effektiven Zugang zum Recht zu verschaffen und ihn vor gerichtlichen Fehlentscheidungen zu bewahren! Da wo erforderlich, muss ein guter Anwalt den konstruktiven, juristischen Konflikt suchen und aushalten. Hauptaufgabe des Strafverteidigers kann daher nicht sein, Gericht und Staatsanwaltschaft zu umarmen und die Urteilsabsprache (Deals) als seine eigentliche Domäne zu begreifen. Schließlich sind es nun mal widerstreitende Interessen die zwischen einer auf Verurteilung abzielenden Anklage eines Staatsanwaltes und einem auf Freispruch oder einer deutlich geringeren Strafe sinnenden Strafverteidigers bestehen.

Gerade im Strafrecht ist das Ergebnis nämlich fast immer offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen. Hierbei darf nämlich nicht übersehen werden, dass in den meisten Fällen die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen überwiegend oder sogar in Gänze der Polizei überlassen hat. Es fehlt dann regelmäßig sowohl an einer Einholung von Gutachten und Sachverständigenexpertise als auch insbesondere an einer konfrontativen Vernehmung der Belastungszeugen, insbesondere durch einen versierten Anwalt mit dem Ziel, entlastende Beweisergebnisse zu erzielen. Auch Beweisanträge oder weitere – erst vom Anwalt initiierte – Ermittlungsansätze sind im Ermittlungsverfahren nur eingeschränkt möglich oder zielführend, so dass fallentscheidende Aspekte häufig erst im Rahmen der gerichtlichen Beweisaufnahme zu Tage treten.

Will man allerdings die Anklage der Staatsanwaltschaft in einem Gerichtsprozess erfolgreich erschüttern, erfordert dies nicht selten eine rigorose Umsetzung der Rechtsposition des Mandanten!  Fehlerhafte Anordnungen eines Gerichts können dann nicht einfach widerspruchslos hingenommen, Richter müssen dann schon mal wegen Befangenheit abgelehnt oder in einem laufenden Verfahren umfangreiche Beweiserhebungen beantragt werden. Leider scheuen aber viele Anwälte gerade diesen offenen Konflikt, oder sind ihm schlicht nicht gewachsen. Dies gilt um so mehr wenn Erfahrung und Spezialisierung für das jeweilige Fachgebiet fehlen, etwa dann wenn es um strafrechtliche Spezialgebiete geht oder erfahrene Prozessanwälte gefordert sind.

Natürlich kann es nach einer umfassenden Einzelfallanalyse des Falls auch sinnvoll sein, ein langwieriges Strafverfahren durch eine Verfahrensabsprache (Deal) abzukürzen oder das Strafmaß durch eine geständige Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu reduzieren. Doch kann und darf dies nicht der Regelfall sein, will man sein Recht auf ein faires, objektives und rechtsstaatliches Verfahren nicht aufgeben.

Wer nicht kämpft hat schon verloren!

Unsere Kanzlei hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, sich nicht dem Willen des Gerichts unterzuordnen, sondern zu kämpfen, wenn dies nötig ist – mit allen hierfür zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln, die wir zur Not konfrontativ und konfliktär umzusetzen wissen. Ob druckvolle Zeugenbefragung (Stichwort: „Kreuzverhör“), das Erkennen und sofortige Rügen formaler wie rechtlicher Fehler, das Stellen von komplexen Beweisanträgen aber auch die Durchsetzung prozessualer Rechte des Mandanten – immer unter dem Blickwinkel möglicher Rechtsmittel!

Mit unserem Verteidigerteam stehen Ihnen fachlich hoch qualifizierte Spezialisten zur Seite, deren Strategie genau auf Ihren Fall abgestimmt wird getreu dem Motto: Der beste Anwalt im Strafrecht ist wer vor Gericht das beste Ergebnis für den Mandanten erzielt!