Sexualstrafrecht München – Beratung / Erstberatung
Der Vorwurf eines Sexualdelikts kann JEDEN treffen, meist aus heiterem Himmel.
Im deutschen Sexualstrafrecht steht inzwischen beinahe jede unerwünschte körperliche Berührung potenziell unter Strafe.
Gravierende Straftatbestände wie sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind sehr weit gefasst, so dass Recht und Gesetz extrem situationsbezogen auszulegen sind. Bei all diesen Vorwürfen drohen Mindestfreiheitsstrafen von 6 Monaten (sexueller Übergriff) bis sogar 2 Jahren (Vergewaltigung).
Beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern sowie dem Besitz von Jugend– und Kinderpornografie werden selbst verhältnismäßig niederschwellige Grenzübertretungen nahezu durchgehend als Verbrechen mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 1 Jahr geahndet.
Besonders problematisch erweisen sich die nunmehr flächendeckend erfolgten Strafverschärfungen bei Grenzfällen, welche für den juristischen Laien oft gar nicht mit derart schwerwiegenden Straftaten in Verbindung gebracht werden. Viele Betroffene unterschätzen daher die sehr ernstzunehmende Gefahr sexualrechtlicher Vorwürfe.
Viele Betroffene unterschätzen die Gefahr sexueller Vorwürfe
Häufig glauben Betroffene an ein „Missverständnis“ und können sich die Vorwürfe überhaupt nicht erklären, weil sie der festen Überzeugung sind, kein Fehlverhalten begangen zu haben. Dabei können im Sexualstrafrecht oft Nuancen zwischen Straflosigkeit und Strafbarkeit entscheiden, sieht man sich allein die schwammigen gesetzlichen Abgrenzungen und die oft von subjektiver Auslegung geprägten Sexualdelikte an.
Darüber hinaus steht es bei Sexualdelikten sehr häufig „Aussage gegen Aussage“, mit der Konsequenz, dass viele Betroffene glauben, dass in einem solchen Fall eh immer im Zweifel für den Angeklagten entschieden werden muss und solche Fälle erst gar nicht verhandelt werden. Das genaue Gegenteil ist leider der Fall!
Schließlich erweisen sich als mittlerweile esonders problematisch die nunmehr flächendeckend erfolgten Strafverschärfungen bei Grenzfällen, welche für den juristischen Laien oft gar nicht mit derart schwerwiegenden Straftaten in Verbindung gebracht werden.
Viele Betroffene unterschätzen daher die sehr ernstzunehmende Gefahr sexualrechtlicher Vorwürfe.
Vergewaltigung
Übergriff | Nötigung | Widerstandslosigkeit
Jede mehr oder weniger erhebliche sexuelle Handlung ist ein sexueller Übergriff soweit das Einverständnis der anderen Person fehlt.
Das Gesetz eröffnet leider einen sehr weiten Auslegungsspielraum schon allein bei der Frage des angeblich entgegenstehenden Willens. Auch ist die Vergewaltigung sehr weit definiert: Ganz ohne Gewalt oder Geschlechtsverkehr drohen bei Sex ohne Einverständnis langjährige Haftstrafen. Fast immer steht dabei Aussage gegen Aussage, das Ergebnis hängt ausschließlich von der Glaubwürdigkeit des Beschuldigten versus des angeblichen Opfers ab.
Dabei sind gerade in diesem Bereich Missverständnisse häufig, vor allem bei Alkoholkonsum.
sexueller Missbrauch
Kinder | Jugendliche | Schutzbefohlene
Gerade bei Anschuldigungen wegen sexuellen Missbrauchs erweisen sich zahlreiche Verdachtsfälle als unhaltbar.
Dabei spielen nicht nur induzierte Falschaussagen (z.B. bei Familienrechtsstreitigkeiten) eine gewichtige Rolle, auch kommt es zunehmend oft zu falschen Erinnerungen z.B. aufgrund von Suggestion durch Bezugspersonen, unsachgemäßer „Aufklärung“, nicht altersgerechtem Medienkonsum oder psychischen Erkrankungen (ADHS, Borderline).
Aufgrund der langen Verjährungsfristen kann ein Vorwurf bis zum 50. Lebensjahr des Opfers angezeigt werden. Obwohl eine sachgemäße Aufklärung dann nahezu unmöglich ist, stellt das deutsche Recht dennoch allein auf die Angaben des mutmaßlichen Opfers ab.
verbotene Pornografie
Kinderpornografie | Jugendpornografie
Kinder- und Jugendpornographie wird immer härter verfolgt, das obwohl in einer Vielzahl der Fälle die Betroffenen sich gar nicht bewusst sind solcherlei Daten zu besitzen oder gar verbreitet zu haben (z.B. ungesehener Austausch von ganzen Datenpaketen).
Insbesondere beim Besitz von Kinderpornographie droht eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr!
Strafverfolgung droht auch, wenn die mutmaßlichen Verstöße schon Jahre zurückliegen (z.B. alte Vorschaubilder im Cache). Allerdings kann in geeigneten Fällen eine öffentliche Gerichtsverhandlung vermieden werden (zumal die überwiegende Zahl der Beschuldigten nicht pädophil sind).
sexuelle Belästigung
Berührungen | Übergriff | Beleidigung
Jede noch so absurde Anschuldigung angeblichen sexuellen Fehlverhaltens ist sehr ernst zu nehmen! Denn nach mehreren Gesetzesverschärfungen steht mittlerweile beinahe jede unerwünschte körperliche Berührung potenziell unter Strafe.
Aber auch Bemerkungen, Flirts und Komplimente können schnell als sexuell beleidigend empfunden und sogar angezeigt werden.
Auch Falschbeschuldigungen sind gefährlich, da es bei Aussage gegen Aussage allein auf die (vermeintliche) Glaubwürdigkeit des „Opfers“ ankommt und das Ergebnis damit stets offen ist.