Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein Prozess unter diesen Umständen kaum ausgewogen ist. Hinzu kommt, dass die gerichtliche Verurteilungsquote in Deutschland bei weit über 80% liegt und man bei einer Verurteilung durch ein Landgericht faktisch keine zweite Chance hat, auch die Tatsachen und Beweise von einem höheren Gericht nochmals in Gänze überprüfen zu lassen.
Der Druck der damit auf dem Mandanten (aber auch dem Strafverteidiger) lastet ist enorm, und jedes Versäumnis der Verteidigung wiegt angesichts der nur sehr eingeschränkten Rechtsmittel gegen Urteile von Landgerichten zudem ungleich schwerer.
In jeder Verfahrenslage das optimale Anwaltsteam und die beste Strategie
Hinzukommt, dass gerade Haftsachen (U-Haft) und Fälle die vor dem Landgericht verhandelt werden vielfältige Qualifikationen erfordern, die sich nicht nur in den speziellen Kenntnissen besonderer Teilgebiete des Strafrechts (Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht etc.) erschöpfen. Sehr häufig bedarf es zusätzlicher Expertise z.B. wenn es – mit Blick auf die Revision – darum geht, sich eine zweite Chance für weitere Rechtsmittel im Falle eines negativen Verfahrensausgangs zu erhalten, Zeugen kunstgerecht zu vernehmen (v.a. bei Aussage gegen Aussage) oder einer konfliktären Verhandlungsleitung zu parieren. Der beste Strafverteidiger – und sei er auch noch so gut – wird nicht in der Lage sein all das alleine zu meistern – es steht nämlich nicht ohne Grund, dass gerade auch die Gerichte, je schwerwiegender der Vorwurf lautet, umso größer personell besetzt sind (am Landgericht mit bis zu insgesamt 5! Richtern).
Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten einen Spezialisten für jeden Fall und nicht für alle Fälle einen Spezialisten. Denn getreu dem Sprichwort „Vier Augen sehen mehr als zwei“ ist es vor allem bei größeren Strafverfahren immanent wichtig, Synergien zu schaffen die es erlauben, für jedes strafrechtliche Spezialgebiet den richtigen Experten zu haben.
Genau deshalb muss man sich im Strafprozess auch nicht auf einen einzigen Strafverteidiger beschränken. Das Gesetz erlaubt einem Angeklagten die gleichzeitige Verteidigung durch bis zu drei frei wählbare Anwälte zuzüglich zu einem (oder auch mehreren) etwaigen Pflichtverteidiger.
Auf diese Weise lässt sich auch das Ungleichgewicht gegenüber den anderen Prozessbeteiligten wieder ins Lot bringen.
Gleichzeitig arbeiten wir sehr eng mit forensischen Gutachtern und Kollegen anderer Fachrichtungen zusammen. Das ist insbesondere dann immanent wichtig, wenn interdisziplinäre Fragen für das Strafverfahren eine Rolle spielen, beispielsweise in Wirtschafts– Presse– oder Familienrechtlichen Verfahren aber auch wenn es zB.. um Fragen der Aussagepsychologie, Psychiatrie oder Rechtsmedizin geht.
Exzeptionelles Wissen, hohe Konfliktfähigkeit und überdurchschnittliche Ergebnisse
Bei einem gut abgestimmten Team von Strafverteidigern ist eine deutlich druckvollere Zeugenbefragung möglich (Stichwort: „Kreuzverhör“). Einem lügenden Belastungszeugen wird aufgrund abwechselnder Fragen durch mehrere Anwälte gar keine Zeit verbleiben, sich eine passende oder gar falsche Antwort zu überlegen.
Die durch ein Team von Spezialisten gewährleistete höhere Erkennung formaler wie rechtlicher Fehler des Gerichts wird noch potenziert durch die Möglichkeit, im laufenden Prozess parallel Anträge zu stellen, Prozesshandlungen zu beanstanden oder Erklärungen vorzubereiten.
Dies alles macht mit Blick auf die Möglichkeit eines Freispruchs, einer niedrigen Strafe oder aber auch des Rechtsmittels der Revision deutlich, worin der Vorteil besteht, ggf. auf ein ganzes Team an spezialisierten Anwälten und Fachanwälten für Strafrecht zurückgreifen zu können: Denn gleich ob mit mehreren Strafverteidigern oder nur einem einzelnen beauftragten Fachanwalt: Stets steht ein fachlich hoch qualifizierter Spezialist zur Seite, dessen einzelne Kompetenzbereiche genau aufeinander abgestimmt sind getreu dem Motto: Der beste Anwalt im Strafrecht, ist der Anwalt mit dem besten Team.