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Verteidigung-Strafrecht
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Verteidigung Strafrecht

Stevens & Partners
STRAFVERTEIDIGER MÜNCHEN
ANWALT STRAFRECHT MÜNCHEN
FACHANWALT STRAFRECHT MÜNCHEN

Spezialisierte Kanzlei für Strafverteidigung und Beratung im Strafrecht mit Schwerpunkt

  • Strafverfahren vorm Landgericht

  • Haftsachen (U-Haft)

  • Revision (gegen erstinstanzliche Urteile)

  • Strafverfahren mit identifizierender Berichterstattung (Litigation PR)

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Dr. Alexander Stevens bei Markus Lanz | Anwalt für Strafrecht Rechtsanwalt + Fachanwalt

Jeder Mensch kann zu jeder Zeit mit einem Strafverfahren konfrontiert werden

Im Strafrecht kommt es entscheidend auf die richtige Weichenstellung durch den Anwalt an!

Die Konsequenzen im Strafrecht wiegen im Einzelfall schwer: Neben Geld- und Freiheitsstrafen drohen langjährige Eintragungen ins Führungszeugnis sowie berufliche Konsequenzen (im Arbeits-, Gewerbe- und Unternehmensrecht) aber auch Einreiseschwierigkeiten ins Ausland oder öffentliche Berichterstattung mit stigmatisierender Wirkung.

Als Team erfahrener Strafverteidiger und Fachanwälte im Strafrecht bieten wir unseren Mandanten die optimale Strategie und Verteidigung für das bestmögliche Ergebnis, in der Regel die Einstellung, respektive schnelle Beendigung des Verfahrens. Wir setzen uns ohne Vorurteil bedingungslos und engagiert für unsere Mandanten ein und erzielen so regelmäßig überdurchschnittliche Ergebnisse.

Beratung

Wir beraten Sie zu allen strafrechtlichen Anliegenbundesweit.

Oft besteht bloßer Informations- oder Erklärungsbedarf. Womöglich ist zunächst nur eine profunde Zweitmeinung oder unabhängige Einschätzung durch einen Strafverteidiger / Fachanwalt für Strafrecht gefragt.

Auch Familie, Partner oder Freunde können uns jederzeit konsultieren. Besonders für Inhaftierte und in der U-Haft ist Hilfe bei der Auswahl und Beauftragung eines geeigneten Strafverteidigers essenziell.

Strafverteidigung

Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit dem richtigen Anwalt!

Entscheidend ist es, einen spezialisierten Anwalt / Fachanwalt für Strafrecht zu beauftragen, der über das nötige Fachwissen und die notwendige Erfahrung als Strafverteidiger verfügt.

Ob bei Ermittlungen, der Verteidigung vor Gericht oder Rechtsmittel gegen U-Haft oder vorangegangener Verurteilung:
Wir sind dafür bekannt alle Möglichkeiten auszuschöpfen und entschlossen zu kämpfen, immer mit Blick auf das bestmögliche Ergebnis.
Denn der Ausgang im Strafverfahren ist stets offen!

Unsere Erfolgsstrategie

Kernpunkt unserer Erfolgsstrategie ist unsere extrem enge Spezialisierung. Unsere Kanzlei ist ausschließlich im Bereich des Strafrechts tätig. Während viele Anwälte mehrere verschiedene Rechtsgebiete anbieten, ist dies für uns als hochspezialisierte Strafverteidiger und Fachanwälte undenkbar.

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Denn wir sind der festen Überzeugung, dass man nur dann Erfolg im Strafrecht haben kann, wenn man sich dezidiert und ausschließlich nur mit dem Strafrecht beschäftigt – erst Recht wenn die Materie so komplex ist, wie etwa bei der Strafverteidigung in großen Verfahren vor dem Landgericht oder den strafprozessualen Rechtsmitteln wie der Revision oder Verfassungsbeschwerde.

 

Erfolg im Strafrecht steht und fällt mit dem richtigen Anwalt
Leider wird in diesem Zusammenhang oft übersehen, dass selbst der beste Strafverteidiger nur dann auch der beste Anwalt für einen selbst ist, wenn er genau die Kompetenzen abdeckt, die für das jeweilige strafrechtliche Anliegen gerade notwendig sind. So hilft z.B. ein ausschließlich auf das Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt nichts, wenn es um eine konfliktreiche Prozessverteidigung geht, bei der es fast ausnahmslos auf strafprozessuale Fähigkeiten ankommt. Umgekehrt hilft einem der beste Strafverteidiger nicht weiter, wenn es im Rahmen einer Revision gegen die vorangegangene Verurteilung nur auf Rechtsfragen ankommt.

Der beste Anwalt im Strafrecht ist also derjenige, der sich auf genau das strafrechtliche Anliegen spezialisiert hat, das den Mandanten gerade konkret belastet.

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten für jedes strafrechtliche Anliegen einen ausgewiesenen Spezialisten in unserer Kanzlei in München an:
Ob für die Strafverteidigung vor Gericht, die hochkomplexe Rechtsmaterie einer Revision oder die Strafverteidigung in strafrechtlichen Spezialgebieten wie dem Wirtschafts-, Kapital- oder Sexualstrafrecht:

Nur eine solch enge Schwerpunktsetzung garantiert – ähnlich dem Facharzt in der Medizin –  den größtmöglichen Erfolg auf dem Fachgebiet des Strafrechts.

Prozessanwälte

Strafverteidigung ist stets ein harter Kampf um das bestmögliche Ergebnis – ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine gerade noch annehmbare Strafe unter Berücksichtigung aller Verfahrens- und außerprozessualer Nachteile.

Gerade weil im Strafrecht das Ergebnis fast immer offen ist, weil z.B. Beweise nicht eindeutig sind oder gar fehlen, nur vage Indizien vorliegen, Zeugen widersprüchliche Angaben machen oder rechtliche Probleme bestehen, haben wir uns vor allem auch auf die prozessuale Durchsetzung der Rechte unserer Mandanten spezialisiert. Denn der beste Theoretiker hilft nicht viel, wenn es an der praktischen Umsetzung hapert.

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Es ist ein großer Fehler zu glauben, ein „guter“ oder der „beste“ Anwalt im Strafrecht sei derjenige, der mit dem Richter gut kann!
Denn auch wenn eine geständige Strafmaßverteidigung, die oft mit einer Verfahrensabsprache (sog. Deal) einhergeht, in begründeten Fällen einmal sinnvoll sein kann, ist dies zumindest dann nicht zielführend, wenn Aussicht auf eine andere Bewertung des Falls besteht: Sei es, weil sich die Tat(en) nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit beweisen lässt (lassen), problematische Rechtsfragen bestehen oder andere vielfältige Gründe vorliegen, die den Schluss nahe legen, dass der Strafverteidiger ein besseres Ergebnis für den Mandanten erzielen kann, als dies im Rahmen eines Deals oder Geständnisses möglich wäre.

 

Strafverteidigung ist stets ein harter Kampf um das beste Ergebnis
Nicht selten erfordert dies aber eine rigorose Umsetzung der Rechtsposition des Mandanten.  Fehlerhafte Anordnungen eines Gerichts können dann vom Strafverteidiger nicht einfach widerspruchslos hingenommen, Richter müssen dann schon mal wegen Befangenheit abgelehnt oder in einem laufenden Verfahren umfangreiche Beweiserhebungen beantragt werden. Leider scheuen aber viele Anwälte gerade diesen offenen Konflikt, um nicht von Gerichten, aber auch den eigenen Kollegen als negativ verschriene „Konfliktverteidiger“ dazustehen. Denn in Justizkreisen gilt ein solches Verhalten schnell als ungern gesehene Form des „Krawalls“, die den ohenhin chronisch überlasteten Richtern kostbare Zeit stiehlt.

Wir dagegen verstehen die ureigenste Aufgabe des Strafverteidigers darin, dem Mandanten effektiven Zugang zum Recht zu verschaffen und ihn vor gerichtlichen Fehlentscheidungen zu bewahren! Gerade im Strafrecht ist das Ergebnis nämlich fast immer offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen.

Natürlich kann es nach einer umfassenden Analyse des Falls auch einmal sinnvoll sein, ein langwieriges Verfahren durch eine Verfahrensabsprache (Deal) abzukürzen oder in offensichtlichen Fällen das Strafmaß durch eine geständige Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu reduzieren. Doch kann und darf dies nicht der Regelfall sein, will man sein Recht auf ein faires, objektives und rechtsstaatliches Verfahren nicht aufgeben.

 

Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren!
Soweit erforderlich, muss der Strafverteidiger den konstruktiven, juristischen Konflikt suchen und aushalten. Hauptaufgabe des Strafverteidigers kann daher nicht sein, Gericht und Staatsanwaltschaft zu umarmen und die Urteilsabsprache (Deal) als seine eigentliche Domäne zu begreifen. Schließlich sind es nun mal widerstreitende Interessen die zwischen einer auf Verurteilung abzielenden Anklage eines Staatsanwaltes und einem auf Freispruch oder einer deutlich geringeren Strafe sinnenden Strafverteidigers bestehen.

Unsere Kanzlei hat es sich daher zur Aufgabe gemacht, sich nicht dem Willen des Gerichts unterzuordnen, sondern zu kämpfen, wenn dies nötig ist – mit allen hierfür zur Verfügung stehenden strafprozessualen Mitteln. Dabei geht es keinesfalls darum, möglichst respektlos oder vorlaut aufzutreten, sondern vielmehr – ganz im Gegenteil – darum, mit Fachwissen, Erfahrung und Strategie auf Augenhöhe mit dem Gericht zu überzeugen. Denn genau das zeichnet einen guten Strafverteidiger unserer Meinung nach aus.

Team von Spezialisten

Gerade in Prozessen bei denen eine hohe Straferwartung und/oder großes öffentliches Interesse drohen (wie etwa bei U-Haft oder Verfahren vor dem Landgericht) steht der Angeklagte einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber, angefangen von Staatsanwalt, Nebenkläger, Schöffen und nicht selten auch parteiischen Sachverständigen, bis hin zu den Medien und den – je nach Besetzung – bis zu 3 Berufsrichtern.

Entsprechend essenziell ist es, dieser Übermacht an Gegnern eine entsprechende Gegenmacht an qualifizierten und erfahrenen Opponenten gegenüberzustellen. Daher arbeiten wir nicht nur außerhalb sondern auch meist im Gerichtssaal im Team.

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Schon der gesunde Menschenverstand sagt einem, dass ein Prozess unter diesen Umständen kaum ausgewogen ist. Hinzu kommt, dass die gerichtliche Verurteilungsquote in Deutschland bei weit über 80% liegt und man bei einer Verurteilung durch ein Landgericht faktisch keine zweite Chance hat, auch die Tatsachen und Beweise von einem höheren Gericht nochmals in Gänze überprüfen zu lassen.
Der Druck der damit auf dem Mandanten (aber auch dem Strafverteidiger) lastet ist enorm, und jedes Versäumnis der Verteidigung wiegt angesichts der nur sehr eingeschränkten Rechtsmittel gegen Urteile von Landgerichten zudem ungleich schwerer.

 

In jeder Verfahrenslage das optimale Anwaltsteam und die beste Strategie
Hinzukommt, dass gerade Haftsachen (U-Haft) und Fälle die vor dem Landgericht verhandelt werden vielfältige Qualifikationen erfordern, die sich nicht nur in den speziellen Kenntnissen besonderer Teilgebiete des Strafrechts (Wirtschaftsstrafrecht, Sexualstrafrecht, Steuerstrafrecht etc.) erschöpfen.  Sehr häufig bedarf es zusätzlicher Expertise z.B. wenn es – mit Blick auf die Revision – darum geht, sich eine zweite Chance für weitere Rechtsmittel im Falle eines negativen Verfahrensausgangs zu erhalten, Zeugen kunstgerecht zu vernehmen (v.a. bei Aussage gegen Aussage) oder einer konfliktären Verhandlungsleitung zu parieren. Der beste Strafverteidiger – und sei er auch noch so gut – wird nicht in der Lage sein all das alleine zu meistern – es steht nämlich nicht ohne Grund, dass gerade auch die Gerichte, je schwerwiegender der Vorwurf lautet, umso größer personell besetzt sind (am Landgericht mit bis zu insgesamt 5! Richtern).

Aus diesem Grund bieten wir unseren Mandanten einen Spezialisten für jeden Fall und nicht für alle Fälle einen Spezialisten. Denn getreu dem Sprichwort „Vier Augen sehen mehr als zwei“ ist es vor allem bei größeren Strafverfahren immanent wichtig, Synergien zu schaffen die es erlauben, für jedes strafrechtliche Spezialgebiet den richtigen Experten zu haben.

Genau deshalb muss man sich im Strafprozess auch nicht auf einen einzigen Strafverteidiger beschränken. Das Gesetz erlaubt einem Angeklagten die gleichzeitige Verteidigung durch bis zu drei frei wählbare Anwälte zuzüglich zu einem (oder auch mehreren) etwaigen Pflichtverteidiger.

Auf diese Weise lässt sich auch das Ungleichgewicht gegenüber den anderen Prozessbeteiligten wieder ins Lot bringen.

Gleichzeitig arbeiten wir sehr eng mit forensischen Gutachtern und Kollegen anderer Fachrichtungen zusammen. Das ist insbesondere dann immanent wichtig, wenn interdisziplinäre Fragen für das Strafverfahren eine Rolle spielen, beispielsweise in WirtschaftsPresse– oder Familienrechtlichen Verfahren aber auch wenn es zB.. um Fragen der Aussagepsychologie, Psychiatrie oder Rechtsmedizin geht.

 

Exzeptionelles Wissen, hohe Konfliktfähigkeit und überdurchschnittliche Ergebnisse
Bei einem gut abgestimmten Team von Strafverteidigern ist eine deutlich druckvollere Zeugenbefragung möglich (Stichwort: „Kreuzverhör“). Einem lügenden Belastungszeugen wird aufgrund abwechselnder Fragen durch mehrere Anwälte gar keine Zeit verbleiben, sich eine passende oder gar falsche Antwort zu überlegen.
Die durch ein Team von Spezialisten gewährleistete höhere Erkennung formaler wie rechtlicher Fehler des Gerichts wird noch potenziert durch die Möglichkeit, im laufenden Prozess parallel Anträge zu stellen, Prozesshandlungen zu beanstanden oder Erklärungen vorzubereiten.

Dies alles macht mit Blick auf die Möglichkeit eines Freispruchs, einer niedrigen Strafe oder aber auch des Rechtsmittels der Revision deutlich, worin der Vorteil besteht, ggf. auf ein ganzes Team an spezialisierten Anwälten und Fachanwälten für Strafrecht zurückgreifen zu können: Denn gleich ob mit mehreren Strafverteidigern oder nur einem einzelnen beauftragten Fachanwalt: Stets steht ein fachlich hoch qualifizierter Spezialist zur Seite, dessen einzelne Kompetenzbereiche genau aufeinander abgestimmt sind getreu dem Motto: Der beste Anwalt im Strafrecht, ist der Anwalt mit dem besten Team.

Medienkompetenz

Mit der Presse verhält es sich im Strafrecht ganz ähnlich wie in der Politik: Die Medien haben eine immense publikative Gewalt vor allem bei Strafprozessen.

Gleichzeitig ebnen Art und Inhalt der Berichterstattung den Weg für die öffentliche Meinungsbildung in die ein oder andere Richtung.

Die Medien können daher ganz entscheidend den Verlauf und teilweise sogar den Ausgang eines Strafverfahrens beeinflussen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in und mit den Medien, sowie ausgewiesener Kontakte und exzellenter Kommunikationsfähigkeiten, gelingt es uns stets die Position unserer Mandanten verständlich zu erläutern, den  juristischen Sachverhalt für Medien nachvollziehbar aufzubereiten und so negativer Öffentlichkeit vorzubeugen bzw. diese weitgehend einzudämmen.

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Diskretion und Vermeidung von Medienaufmerksamkeit
Sowohl Boulevardmedien als auch die vermeintlich „seriösen“ Pressevertreter zeigen stets großes Interesse an laufenden Strafverfahren. Dennoch gibt es für den Strafverteidiger durchaus  Möglichkeiten seinen Mandanten hiervon weitestgehend abzuschirmen.

Was Viele nicht wissen: In Deutschland werden die meisten Fälle zunächst durch Pressemitteilungen der Strafverfolgungsbehörden bekannt! Somit wird der Presse auch nur die von Vorverurteilung geprägte Perspektive der Polizei und Staatsanwaltschaft bekanntgegeben, die meist so unverändert übernommen wird; die Konsequenz: Auch das  Gericht und die Öffentlichkeit sind bereits im Vorfeld entscheidend (negativ) beeinflusst.

Allerdings besteht gerade bei Selbstanzeigen oder Verfahren die sich noch im Ermittlungsstadium befinden die grundsätzliche Möglichkeit, vorzeitig mit den Ermittlunsgbehörden zusammenzuarbeiten, um hier im Wege von bilateralen Absprachen zwischen Anwalt und Justiz Vereinbarungen über die Art und Weise der Pressezusammenarbeit zu treffen oder zu welchem Gericht ein Verfahren angeklagt wird (ein Verfahren vor dem Amtsgericht generiert z.B. deutlich weniger Aufmerksamkeit als beim Landgericht). Denn nicht selten ist die Negativwirkung in der Öffentlichkeit in den Konsequenzen belastender als der Ausgang des Strafverfahrens!

Umgekehrt ist es ebenso gut möglich, bei entsprechenden Presse- und Medienkontakten Fälle „unter dem Radar“ zu halten.

 

Konstruktive Moderation bei Medienaufmerksamkeit
Vielfach machen wir die Erfahrung, dass gerade dann wenn die Medien ausnahmslos von den Strafverfolgungsbehörden mit Infos gefüttert werden, die dadurch bedingte antizipierte Vorverurteilung zu einer völlig verzerrten Berichterstattung führt, die je nach Art und Intensität, entsprechend negative Auswirkungen auf den weiteren Verfahrensverlauf haben kann.

Gerade weil es fast ausschließlich die Ermittlungsbehörden sind, die die Presseorgane von anstehenden Straf- und Gerichtsverfahren informieren (einige Staatsanwaltschaften und Gerichte leiten regelmäßig ganze Anklageschriften an Medienvertreter weiter), kann es angesichts der stigmatisierenden Wirkung die eine negative Berichterstattung sowohl auf das private Umfeld des Mandanten aber auch auf den Ausgang des Verfahrens haben essentiell sein, mit den Medien konstruktiv zusammenzuarbeiten.

Anzumerken ist hier insbesondere, dass Richter trotz ihrer nach außen propagierten Unabhängigkeit nicht frei sind von persönlicher Meinung und entsprechend suggestiver Einflussnahme durch öffentliche Berichterstattung – Richter sind auch nur Menschen.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung mit öffentlichkeitswirksamen Prozessen und dem damit einhergehenden  Medieninteresse gehört der Umgang mit Pressevertretern zu unserem Alltag. Selbstredend unterliegt jedes Mandat strengster Geheimhaltungs- und Schweigepflicht, sodass nur mit ausdrücklichem Einverständnis des Mandanten der konstruktive Kontakt zu den Medien gesucht werden darf. Dies setzt aber denknotwendig voraus, dass der Anwalt frei ist von eigenem Medieninteresse und etwaige Informationen ausnahmslos in Absprache und zum ausschließlichen Wohl des Mandanten einsetzt. (Ein guter Anwalt im Strafrecht hat dies auch schlicht nicht nötig!)

Umgekehrt kann gegen die Gefahr einer einseitigen Berichterstattung nur gegensteuern, wer zum einen weiß wie Presseberichterstattung in Gerichtsverfahren funktioniert und zum anderen entsprechend gute Kontakte zu den Medien unterhält.

Gerade bei der identifizierenden Berichterstattung ist es daher auch essenziell mit ausgewiesenen Spezialisten zusammenzuarbeiten. Denn zumeist wird das hohe Gut der Unschuldsvermutung ausgerechnet durch die Medien kolportiert. Besteht allerdings erst der Verdacht einer Straftat, so sind die Medien auch bei besonderer Schwere des Vorwurfs angesichts des damit verbundenen schwerwiegenden Eingriffs in die persönliche Ehre des Betroffenen  in besonderem Maße zu sorgfältigem Vorgehen verpflichtet. Bei einer Presseberichterstattung über den Verdacht einer Straftat ist insbesondere wegen der Unschuldsvermutung Zurückhaltung geboten. Dies gilt umso mehr, wenn die Berichterstattung wegen der Art der Straftat eine stark stigmatisierende Wirkung hat.

Nicht nur haben wir aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Umgang mit den Medien bei öffentlichkeitswirksamen Verfahren auch als Strafverteidiger profunde Kenntnisse wie mit identifizierender Berichterstattung umzugehen ist, auch arbeiten wir mit den renommiertesten Fachkanzleien im Presse- und Medienrecht zusammen und erzielen hierbei in unserer Zusammenarbeit regelmäßig überdurchschnittliche Erfolge.