Bevor man einen Anwalt beauftragt empfiehlt es sich, einen auf das jeweilige strafrechtliche Gebiet spezialisierten Anwalt herauszusuchen und zunächst eine Erstberatung einzuholen. Im Wege der Erstberatung kann der Ratsuchende den Anwalt persönlich kennenlernen, kritische Nachfragen stellen und dessen Expertise, Erfahrung und sich so ein eigenes Bild von Kompetenz und Erfahrung des Anwalts machen.

Gerade weil das Strafverfahren ein solch großes Spektrum an möglichen Szenarien und vor allem großen Ermessensspielräumen vorsieht, sind Kompetenz und Erfahrung des Anwalts essentiell – ähnlich wie beim Arzt. Im Strafrecht steht und fällt damit der Erfolg mit der Wahl des Anwalts. Denn kaum ein anderes Rechtsgebiet kennt so viele unterschiedliche Konsequenzen und Varianten der Verfahrensbeendigung wie das Strafrecht.

Was beinhaltet / bietet eine Erstberatung im Strafrecht?

Die Erstberatung im Strafrecht kann gleich mehreren wichtigen Zwecken dienen:

Zum einen können dem Ratsuchenden vorab der weitere Ablauf des Strafverfahrens und mögliche Folgen erklärt und damit schon mal Verunsicherung oder Ängste genommen werden (Was droht mir schlimmstenfalls, Fragen zum weiteren Prozedere der Ermittlungsbehörden etc.). Insbesondere können aber auch die weiteren notwendigen Schritte und etwaige rechtlichen Chancen und Optionen erörtert werden (mögliche Anträge, typische Handhabung des geschilderten Falls im jeweiligen Gerichtsbezirk etc.).

Zum anderen kann man sich im Rahmen der Erstberatung auch ein erstes Bild von einem Anwalt machen, ohne diesen gleich vorab mit dem gesamten Fall zu beauftragen. Denn Vertrauen, Kompetenz und der persönliche Eindruck sind für die Wahl eines Anwalts – ähnlich wie beim Arzt – essentielle Kriterien,  gerade im Strafrecht. In kaum einem anderen Rechtsgebiet kommt es für den Ausgang eines Strafverfahrens nämlich so sehr auf die Wahl des richtigen Anwalts an wie im Strafrecht. Schließlich kennt auch kaum ein anderes Rechtsgebiet so viele unterschiedliche Konsequenzen und Varianten der Verfahrensbeendigung: Verfahrens-Einstellung mit oder ohne Geldauflage, (schriftlicher) Strafbefehl, Verweis auf den Privatklageweg, Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch,  Absehen von Strafe, bloße Verwarnung mit Strafvorbehalt, Freiheitsstrafe von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung. Gerade weil das Strafverfahren ein solch großes Spektrum an möglichen Szenarien und vor allem großen Ermessensspielräumen vorsieht, sind Kompetenz und Erfahrung des Anwalts also so essentiell. Mit ihm steht und fällt der Erfolg im Strafrecht.

Im Wege der Erstberatung kann der Ratsuchende den Anwalt persönlich kennenlernen, kritische Nachfragen stellen und dessen Expertise, Erfahrung und gegebenenfalls auch die zwischenmenschliche Sympathie ausloten.

Wichtig: Die Erstberatung erfolgt auf Grundlage des vom Betroffenen geschilderten Sachverhalts. Eine endgültige fallspezifische Verteidigungsstrategie kann erst nach vollständiger Akteneinsicht erfolgen! Denn nur in der Ermittlungsakte sind sämtliche polizeiliche Ermittlungen und alle aus Sicht der Staatsanwaltschaft das Verfahren betreffende Informationen protokolliert, mit deren Kenntnis erfolgsversprechende weitere anwaltliche Maßnahmen veranlasst werden können.

Was kostet eine Erstberatung?

Grundsätzlich gilt die Regel, dass anwaltlicher Rat Geld kostet. Dies ist sogar vorgeschrieben. Jeder Fall ist anders gelagert und erfordert daher eine individuelle Einschätzung der Sach- und Rechtslage, was eine konkrete Beschäftigung mit den zur Verfügung stehenden Informationen und damit auch Zeit in Anspruch nimmt. Und eine gute anwaltliche Vertretung kostet eben auch Geld – alles andere ist nicht nur standesrechtswidrig, sondern auch unseriös!

Die gesetzliche Höchstgebühr für eine Erstberatung beträgt 190,00 EUR zzgl. MSt. (also höchstens 226,10 €). Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, wie lange die Beratung dauert oder wie schwierig die Rechtslage ist. Dadurch hat man als potentieller Mandant die Sicherheit, dass keine versteckten Kosten entstehen!
In sehr komplexen Einzelfällen macht eine seriöse Erstberatung nur Sinn, wenn der Anwalt sich zuvor in die Grundlagen des konkreten Falles einarbeitet – wenn beispielsweise die Sichtung umfangreicher Unterlagen für das Verständnis notwendig ist. In solchen Fällen muss gegebenenfalls eine individuelle Honorarvereinbarung bereits für das Erstgespräch vereinbart werden, allerdings stets vorab, schriftlich und mit voller Kostentransparenz.

Wichtig: Für eine bloße Anfrage in der Kanzlei hinsichtlich der möglichen Übernahme eines Mandates oder einer kurzen Auskunft zu den möglichen Optionen und Kosten einer strafrechtlichen Vertretung entstehen niemals Kosten!
Für jede ernstliche rechtliche Einschätzung durch einen Anwalt schreibt das Gesetz allerdings die Erhebung von Rechtsanwaltsgebühren vor. Potentielle Mandanten sollen sich schließlich auf den Wert eines fundierten anwaltlichen Rates auch verlassen können. Entsprechend ist eine „unverbindliche“ kurze Nachfrage an einen Anwalt ohne Qualitätsabstriche bei der Beratung nicht möglich, weshalb wir derartige Auskünfte aus Prinzip nicht erteilen. Unsere Kanzlei wird sie allerdings stets transparent informieren, bevor Kosten für eine Erstberatung entstehen!

Die Frage der Kosten einer anschließenden Mandatierung hängt Maßgeblich von Umfang und Komplexität des Falles ab. Im Strafrecht sind Stundensatzvergütungen und Pauschalen für bestimmte Verfahrensabschnitte, komplexe Schriftsätze oder Hauptverhandlungstage absolut üblich, da das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz eher die Bearbeitung einfach gelagerter Fallkonstellationen (z. B. nachweislicher Drogenbesitz in geringer Menge) abdeckt und nicht etwa die Verteidigung in komplexen Wirtschafts- und Sexualstrafsachen. Das Anwaltshonorar muss aber ausdrücklich schriftlich vereinbart werden, der Mandant ist also stets über die zu erwartenden Kosten im Bilde! Im Regelfall kann eine für beide Seiten fair und der Komplexität des Falles angepasste Vereinbarung für die aktive Verteidigung allerdings erst nach einer ernsthaften und gründlichen Einarbeitung erfolgen.

Lohnt sich eine Erstberatung im Strafrecht?

Angesichts der Vielzahl an drohenden Konsequenzen und des grundsätzlich offenen Ausgangs eines jeden Strafverfahrens gilt gerade im Strafrecht die goldene Regel, dass man IMMER EINEN ANWALT beauftragen sollte – und sei es nur für eine Erstberatung. Denn im Zweifel wird ein erfahrener Strafverteidiger besser wissen als der potentielle Mandant, ob eine Strafverfolgung droht und welche Konsequenzen drohen.

Der entscheidende Vorteil einer Erstberatung ist dabei, dass man sich noch nicht auf den kontaktierten Anwalt festlegen muss und sich zunächst einen persönlichen Eindruck von Kompetenz und Erfahrung des kontaktierten Anwalts verschaffen oder noch eine Zweitmeinung einholen kann, ohne gleich mit unvorhergesehenen hohen Kosten konfrontiert zu sein. – wenngleich ein Anwaltswechsel im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung jederzeit möglich ist.

Mit dem Wunsch nach einer Erstberatung werden übrigens auch keine falschen Erwartungen geweckt, denn die Frage ob man den beratenden Anwalt dann auch für den Fall mandatiert ist von dem Erstberatungstermin gänzlich unabhängig und keineswegs Voraussetzung. Dies schafft auch erfahrungsgemäß eine ungezwungenere und zugleich kritischere Atmosphäre für den Ratsuchenden, da er sich zu nichts verpflichtet fühlen muss.

Wichtige Hinweise zum Schluss:

Eine Erstberatung ist essentiell wichtig, um sich eingehend zum weiteren Verfahrensgang, den juristischen Optionen im Falle einer Beauftragung und der ganz allgemeinen Handhabung der Justizpraxis in gleichgelagerten Fällen zu informieren sowie einen fundierten ersten Eindruck über Erfahrung und Kompetenz des kontaktierten Anwalts zu gewinnen.

Die Beratung durch einen Strafverteidiger ist eine gute Gelegenheit, erste Erkenntnisse zu gewinnen über den üblichen in ähnlich gelagerten Fallkonstellationen zu erwartenden Verfahrensverlauf, drohende Konsequenzen sowie Chancen und Risiken verschiedener Verteidigungsansätze.
Konkrete, für den individuellen Einzelfall maßgeschneiderte Verteidigungsstrategien oder eine wirklich belastbare Einschätzung über konkrete Möglichkeiten des Verfahrensausgangs sind ohne Akteneinsicht, eingehendes Aktenstudium und oft auch gründliche Recherche dagegen kaum möglich.

Höchste Vorsicht ist daher geboten, wenn sofort Versprechungen gemacht werden oder auf eine anwaltliche Mandatierung gedrängt wird, ohne sich zuvor vom Mandanten hinreichend über den Sachverhalt informieren zu lassen getreu dem Motto: „Ganz egal welcher Fall, ich mache / gewinne alles“.

Auch auf Kostentransparenz sollte geachtet werden: Im Strafrecht sind zwar Stundensatzvergütungen und Pauschalen üblich. Diese müssen aber ausdrücklich vorher schriftlich vereinbart werden und sollten unbedingt transparent gehalten sein! Der seriöse Anwalt wird sich vorab beim Ratsuchenden informieren, um was es genau geht, um den Aufwand des in Frage stehenden Sachverhaltes in etwa abzuschätzen.

Scheuen Sie also nie davor zurück, gegenüber ihrem Anwalt die Frage nach dem Honorar offen anzusprechen. Der seriöse Anwalt wird sie stets transparent informieren und sie nicht mit vagen oder pauschalen Versprechungen hinhalten. Auch wenn eine realistische Einschätzung der zu erwartenden Verfahrenskosten noch offen ist, wird ihr Anwalt ihnen das offen sagen.

Bringen Sie zum Erstberatungstermin sämtliche fallbezogene Unterlagen mit, insbesondere Schreiben der Justiz oder der Polizei: z. B. Anklageschrift, Strafbefehl, Vorladung zur Vernehmung, Durchsuchungsbeschluss, Haftbefehl (bei Angehörigen) und Protokolle. Skizzieren Sie möglichst den Sachverhalt vorab, so wie er sich aus ihrer Sicht zugetragen hat. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind auch bei der Erstberatung gesetzlich zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet!
Eine möglichst objektive Einschätzung des Falls ist nur dann gewährleistet, wenn der Anwalt so umfassend wie möglich informiert ist (gerade wenn er die Ermittlungsakte noch nicht kennt).

Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit engagierter, seriöser, und sachkundiger Expertise sämtliche rechtlichen Möglichkeiten des Strafverfahrens auszuschöpfen und hierfür effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte des Justizsystems zielen.

Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;

Der Ausgang im Strafrecht hängt damit wesentlich von der Wahl des richtigen Anwalts ab.

Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen.

Kontaktieren Sie uns daher jederzeit per Mail über anwalt@verteidigung-strafrecht.de oder telefonisch unter +49 (89) 89 08 44-89  und wir beraten Sie gerne zu den Optionen einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung sowie den rechtlichen Möglichkeiten und Kosten.

1.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder
Vorladung - Bewahren Sie Ruhe.
2.
Äußern Sie sich nicht zum
Tatvorwurf
3.
Sofort Anwalt kontaktieren
089 89 08 44 89

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