Neben Kompetenz und Vertrauen gehört zur essentiellen Basis einer anwaltlichen Vertretung auch das eigene positive Gefühl, ähnlich wie beim Arzt.

Angesichts der drohenden Folgen eines Strafverfahrens ist es im Strafrecht extrem wichtig möglichst hundertprozentig von der Arbeit und den Fähigkeiten seines Anwalts überzeugt zu sein, schließlich geht es für den Betroffenen um sehr viel; häufig sogar um Alles, blickt man allein auf die weitreichenden Konsequenzen des Strafrechts (Eintragung ins Führungszeugnis, hohe Geld- oder Freiheitsstrafen, bis hin zu einschneidenden beruflichen und privaten Folgen im Falle einer Verurteilung).

Umgekehrt bestehen in keinem anderen Rechtsgebiet so viele (beweis)rechtliche Schwierigkeiten und Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung mit oder ohne Geldauflage, über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zu Nichteröffnung des Verfahrens, Verwarnung mit Strafvorbehalt, Absehen von StrafeFreispruch oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;

Mit anderen Worten: Der Erfolg im Strafrecht steht und fällt vor allem mit der Wahl des richtigen Anwalts.

 

Anwaltswechsel jederzeit möglich!

Insoweit stellt sich vielen Mandanten die Frage was zu tun ist, wenn man sich nicht mehr 100 % sicher ist von seinem Anwalt gut und kompetent vertreten zu sein, z. B. weil man sich falsch beraten fühlt, sich ein besseres Ergebnis erhofft hat oder der Anwalt einem gar ein deutlich besseres Ergebnis in Aussicht gestellt hat.  Manchmal sind es auch zwischenmenschliche Belange oder Differenzen, die im Raum stehen oder das sprichwörtlich „ungute Gefühl“, vielleicht aber auch schlicht die Empfehlung eines vermeintlich „besseren“ bzw. spezialisierteren Anwalts. Die Gründe können letztlich vielschichtig sein, häufig suchen Betroffene auch erst nach einer verlorenen Gerichtsverhandlung einen neuen Anwalt für die Berufung oder Revision.

Wichtig: Gleich aus welchem Grund man mit der aktuellen Wahl seines Anwalts unzufrieden ist, es gilt zu jedem Zeitpunkt das absolute Recht der freien Anwaltswahl! Das bedeutet, gleich ob Sie erst seit wenigen Stunden oder schon seit vielen Monaten anwaltlich vertreten werden, ein Anwaltswechsel ist jederzeit möglich! Denn gerade weil die Wahl des richtigen Anwalts (vor allem im Strafrecht) der wichtigste Faktor einer erfolgreichen Strafverteidigung ist, hat der Mandant jederzeit das Recht, ohne Angabe von Gründen das Mandat mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen. Die bloße Mitteilung an den Anwalt nicht mehr von ihm vertreten werden zu wollen genügt. Dabei ist die Mandatskündigung grundsätzlich an keine Form gebunden (wobei empfohlen wird, dies immer schriftlich zu tun, z.B. per Mail). Die Mandatsübernahme wird der neue Anwalt anzeigen, so dass er gegebenenfalls auch die Kündigung vornehmen kann – damit erspart man sich die unangenehme Aufgabe, die Kündigung selbst auszusprechen.

 

Zusätzlichen Anwalt beauftragen – Mehr Anwälte, mehr Erfolg?  

Nicht selten ist aber auch die Konstellation, dass man mit der Arbeit seines Anwalts durchaus zufrieden ist und ihn auch behalten will, sich aber angesichts der Gefahren des Strafverfahrens eine zweite Meinung oder weitere Unterstützung suchen möchte, weil z.B. ein zusätzlicher Anwalt besonders spezialisiert oder ein erfahrenerer Prozessanwalt ist.

Auch in Fällen, in denen das Gericht bereits einen Pflichtverteidiger bestellt hat, kann aus den obigen Gründen der Wunsch nach  einem zusätzlichen Anwalt (als sog. Wahlverteidiger) bestehen.

Was viele nicht wissen: Im Strafrecht ist es jederzeit möglich durch mehr als nur einen Anwalt vertreten zu werden, also z.B. einen zweiten Anwalt für das Strafverfahren hinzuzuziehen (Das Strafprozessrecht gestattet sogar bis zu drei frei wählbare Anwälte pro Beschuldigten / Angeklagten – zusätzlich zu einem etwaigen bereits bestellten Pflichtverteidiger).

Will man z.B. zusätzlich zum aktuell mandatierten Anwalt noch einen Spezialisten für ein strafrechtliches Spezialgebiet (z.B. Wirtschaft- oder Sexualstrafrecht) beauftragen oder zusätzlich noch einen erfahrenen Prozessanwalt (v.a. bei konfrontativer Verteidigungsstrategie dringend zu empfehlen) an seiner Seite haben, ist dies jederzeit möglich, ohne dem aktuellen Anwalt deshalb das Mandat entziehen zu müssen.

Gerade in  Verfahren mit hoher Straferwartung und/oder großem öffentlichen Interesse (wie etwa bei Sexualdelikten, Haftsachen oder Wirtschaftsstrafsachen mit hohem Vermögensschaden) steht der Angeklagte einer Übermacht an prozessualen Gegnern gegenüber, angefangen von Staatsanwalt, Nebenkläger, Schöffen und nicht selten auch parteiischen Sachverständigen, bis hin zu den Medien. Hinzu kommt, dass man bei einer Verurteilung durch ein Landgericht faktisch keine zweite Chance hat, die Beweise von einem nächst höheren Gericht nochmals in Gänze überprüfen zu lassen. Der Druck der damit auf dem Mandanten lastet ist enorm, und jedes Versäumnis der Verteidigung wiegt angesichts der nur sehr eingeschränkten Rechtsmittel gegen Urteile von Landgerichten zudem ungleich schwerer.

Getreu dem Motto „vier Augen sehen mehr als zwei“ lässt sich durch die Beauftragung eines zusätzlichen Anwalts das Ungleichgewicht gegenüber den anderen Prozessbeteiligten wieder ins Lot bringen. So ist im Team auch eine deutlich druckvollere Zeugenbefragung möglich (Stichwort: „Kreuzverhör“).  Einem lügenden Belastungszeugen wird aufgrund abwechselnder Fragen durch mehrere Anwälte gar keine Zeit verbleiben, sich eine passende falsche Antwort zu überlegen. Die durch ein Team von Spezialisten gewährleistete höhere Erkennung formaler wie rechtlicher Fehler des Gerichts wird noch potenziert durch die Möglichkeit im laufenden Prozess parallel Anträge zu stellen, Prozesshandlungen zu beanstanden oder Erklärungen vorzubereiten.

Vor allem in Prozessen vor dem Landgericht ist die gleichzeitige Vertretung von mehr als nur einem Anwalt zum unverzichtbaren Erfolgsfaktor unserer Kanzlei geworden.

Weitere Informationen zu unserer Kanzlei und unserem Erfolgskonzept

 

Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit engagierter, seriöser, und sachkundiger Expertise sämtliche rechtlichen Möglichkeiten des Strafverfahrens auszuschöpfen und hierfür effektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte des Justizsystems zielen.

Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;

Der Ausgang im Strafrecht hängt damit wesentlich von der Wahl des richtigen Anwalts ab.

Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen.

Kontaktieren Sie uns daher jederzeit per Mail über anwalt@verteidigung-strafrecht.de oder telefonisch unter +49 (89) 89 08 44-89 und wir beraten Sie gerne zu den Optionen einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung sowie den rechtlichen Möglichkeiten und Kosten.

1.
Bei Festnahme, Durchsuchung oder
Vorladung - Bewahren Sie Ruhe.
2.
Äußern Sie sich nicht zum
Tatvorwurf
3.
Sofort Anwalt kontaktieren
089 89 08 44 89

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