Ob Freispruch, Verfahrenseinstellung oder eine angemessene Strafe – die besten Ergebnisse erfordern bedingungslosen Einsatz für die Rechtsposition des Mandanten.
Denn im Strafprozess gibt es kein Siegen durch Nachgeben! Die ureigenste Aufgabe eines Strafverteidigers besteht darin, seinem Mandanten den Zugang zum Recht zu verschaffen und ihn vor gerichtlichen Fehlentscheidungen zu bewahren. Gerade im Strafrecht ist das Ergebnis offen, vor allem dann, wenn beweiserhebliche Tatsachen nicht eindeutig sind, Sachbeweise fehlen oder Zeugen widersprüchliche Angaben machen. Auch aus rechtlicher Sicht können sich oft genug juristische Probleme ergeben, die am Ende ein ganz anderes Ergebnis erwarten lassen. Ein Verteidiger muss daher den Mut und die Durchsetzungskraft haben, fehlerhafte Anordnungen eines Gerichts nicht widerspruchslos hinzunehmen, auch in einem laufenden Verfahren gegen den Willen des Gerichtes komplexe Beweiserhebungen zu erzwingen und voreingenommene Richter wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Kurzum: Der Anwalt hat alle strafprozessualen und rechtlichen Mittel für das bestmögliche Ergebnis vor Gericht einzusetzen!
Obwohl dies eigentlich als völlig selbstverständlich gelten müsste, scheuen viele Rechtsanwälte ein solch „konfrontatives“ Vorgehen. Begründet wird dies meistens damit, mit einer positiven Atmosphäre im Gerichtssaal das bessere Ergebnis erzielen zu können – was mitunter auch stimmt: Natürlich kann es nach einer umfassenden Analyse des Falls auch durchaus sinnvoll sein, ein langwieriges Verfahren durch eine Verfahrensabsprache (sog. Deal) abzukürzen oder in offensichtlichen Fällen das Strafmaß durch eine geständige Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden zu reduzieren.
Aber die Tätigkeit des Verteidigers auf eine reine „Urteilsbegleitung“ zu reduzieren kann und darf nicht der Regelfall sein, will man sein Recht auf ein faires, objektives und rechtsstaatliches Verfahren nicht aufgeben. Leider haben nicht wenige auch im Strafrecht tätige Anwälte sich in dieser Rolle eingerichtet : Manche wollen es sich mit den Richtern und Staatsanwälten nicht verscherzen, um auch künftig als Pflichtverteidiger bestellt zu werden, andere sind generell eher konfliktscheu und wollen in der Hauptverhandlung nicht negativ auffallen,
Wir halten dies für falsch – vor allem dann, wenn begründete Aussicht auf eine andere Bewertung des angeklagten Sachverhalts besteht z.B. weil sich die Tatvorwürfe nicht mit der für eine Verurteilung erforderlichen Sicherheit beweisen lassen, problematische Rechtsfragen bestehen oder andere vielfältige Gründe vorliegen, die den Schluss nahe legen, ein besseres Ergebnis für den Mandanten erzielen zu können!
In solchen Konstellationen ist trotz aller Berücksichtigung möglicher Verfahrens- und außenprozessualer Nachteile eine geständige Strafmaßverteidigung überhaupt nicht zielführend, zumal Verfahrensabsprachen nur allzu gern von Gerichten und Staatsanwaltschaften als arbeits- und zeiterleichternde Drohkulisse „angeboten“ werden, nicht zuletzt angesichts chronischer Überlastung.
Umso wichtiger ist für uns gerade in Fällen, in welchen sich das Gericht entgegen der tatsächlichen Beweislage auf sturem „Verurteilungskurs“ befindet, alle rechtsstaatlichen Register zu ziehen – selbst wenn dies nur mit umfangreichen Beweisanträgen oder gar Befangenheitsanträgen gegen die erkennenden Richter zu erreichen ist. Denn eine sachgerechte und effektive Verteidigung darf den notwendigen Konflikt mit der Justiz nicht scheuen, ist aber auf keinen Fall gleichzusetzen mit aggressivem Aktionismus! Unser Erfolg gründet sich vielmehr auf einer der individuellen Fallkonstellation angepassten zielgerichteten Mischung aus notwendiger Härte und kluger Diplomatie.
Nicht selten erfordert dies aber eine rigorose Umsetzung der Rechtsposition des Mandanten. Deshalb interessiert uns auch nicht, ob Gerichte – unter dem Deckmantel der „Effektivität des Strafverfahrens“ und des „Opferschutzes“ – jede auf Freispruch abzielende Verteidigung bereits als „Zumutung“ empfinden. Die freiheitliche demokratische Werteordnung basiert ganz maßgeblich auf der Unschuldsvermutung und dem Grundrecht auf ein faires Verfahren, und nicht – wie es in der Justizpraxis leider oft anmutet – „im Zweifel GEGEN den Angeklagten„!
Denn was viele nicht wissen: Die gerichtliche Verurteilungsquote liegt in Deutschland bei weit über 80 %. Gerade in Prozessen bei denen eine hohe Straferwartung und/oder großes öffentliches Interesse drohen ist ein besonders hoher Grad der Vorverurteilung durch die Öffentlichkeit, die Medien und nicht zuletzt leider auch durch das Gericht zu beobachten. Naives Vertrauen auf einen positiven Ausgang ist da leider verfehlt.
Unsere Kanzlei hat es sich zur Aufgabe gemacht, mit engagierter, seriöser, und sachkundiger Expertise sämtliche rechtlichen Möglichkeiten des Strafverfahrens auszuschöpfen und hierfür hocheffektive Verteidigungsstrategien zu entwickeln, die gerade auch auf die typischen Schwachpunkte des Justizsystems zielen. Denn man darf nicht verkennen, dass es im Strafrecht für den Betroffenen um Viel, wenn nicht sogar um Alles geht – schließlich kennt kein anderes Rechtsgebiet so scharfe Sanktionen bis hin zur lebenslangen Freiheitsstrafe.
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Kein anderes Rechtsgebiet kennt so viele Ermessensspielräume, hält man sich allein die weit gefassten Rechtsfolgen vor Augen, die das Strafverfahren vorsieht: von der Verfahrens-Einstellung (mit oder ohne Geldauflage), über das schriftliche Strafbefehlsverfahren, bis hin zur Nichteröffnung des Verfahrens, Freispruch, Verwarnung, Absehen von Strafe oder Freiheitsstrafen von wenigen Monaten bis zu vielen Jahren – mit oder ohne Bewährung;
Der Ausgang im Strafrecht hängt damit wesentlich von der Wahl des richtigen Anwalts ab.
Da aber– ähnlich wie beim Arzt – das Vertrauen in den bestmöglichen Händen zu sein wichtigste Faktor für eine anwaltliche Beauftragung ist, können Sie uns jederzeit vorab kontaktieren, um sich einen persönlichen Eindruck von unserer Erfahrung und Kompetenz zu machen.
Kontaktieren Sie uns daher jederzeit per Mail über anwalt@verteidigung-strafrecht.de oder telefonisch unter +49 (89) 89 08 44-89 und wir beraten Sie gerne zu den Optionen einer ausführlichen Erstberatung oder Beauftragung sowie den rechtlichen Möglichkeiten und Kosten.